Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Altertums - S. 119

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Das Julisch-Claudische Haus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). 119 Im Jahre 27 gab Octavian seine unumschränkte Macht an Senat und Volk zurück und erhielt den Titel Augustus, d. h. der Erlauchte, Geheiligte, der dem Herrscher die Weihe der Religion beilegte und ihn mit einem göttlichen Nimbus umkleidete, und ließ sich nun die bisher ungesetzliche Gewalt verfassungsmäßig übertragen. Der Kaiser (entstanden aus der griechischen Aussprache von Cäsar) oder, wie der meistens übliche Titel lautete, der Princeps (d. h. der Erste, der Fürst) war Beamter: seine Amtsbefugnisse setzten sich aus den republikanischen zusammen. Als Imperator gebot er über Heer und Flotte, als Prokonsul über die Provinzen, als Tribun war er unverletzlich und konnte jede ihm mißfallende Maßregel eines Beamten verbieten. Auch übte er die oberste Aufsicht über die Sitten aus (Praefectus morum) und war oberster Priester (Pontifex maximus). Der staatsrechtliche Gedanke, der dem Principat zugrunde liegt, ist der einer Teilung der Herrschaft zwischen Senat und Volk, als dessen Vertreter der Princeps gilt; aber tatsächlich war dieser der eigentliche Inhaber der Regierungsgewalt. Die Gesetzgebung und die Wahlen blieben den Comitien; aber der Princeps hatte diese ganz in der Hand, konnte Edikte erlassen und beherrschte die Wahlen. Die innere Unwahrheit dieser Verfassung liegt auf der Hand. b) Des Augustus Kriege. Solche gab es nur an den Grenzen. § 108. Gegen die Part her war der Kaiser glücklich und erhielt die dem Crassus (§ 103a) abgenommenen Fahnen und Gefangenen zurück. Wichtiger waren die Kämpfe an der Donau und am Rhein. Von des Augustus Stiefsöhnen Tiberius und Drusus wurden Rätien und Vindelicien und Noricum und später Pannonien zu Provinzen gemacht; hier entstanden aus römischen Standlagern Städte wie Augsburg (Augusta Vindelicorum), Regensburg (Rögina Castra), Salzburg, Wien (Vindobona). Die obere Donau wurde die Nordgrenze des Reiches gegen die Germanen. Um die Rheingrenze zu sichern, beschloß Augustus die Unterwerfung Germaniens bis zur Elbe. In den Jahren 12 bis 9 unternahm Drusus, nachdem er den Drususgraben zur Verbindung des Rheins durch den Zuidersee mit der Nordsee angelegt hatte, vier Feldzüge gegen die Germanenstämme zwischen Rhein und <voev~/
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer