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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 12

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
____Sechste Periode. Von 1648- 1789. - Erster Abschnitt. Von 1648-1740. sein Bruder Cornelius wurden im Haag ermordet (1672) — und so Einheit in die Kriegführung gebracht; wieder (Ii § 126c} durchstachen die Holländer die Dämme; der Krieg kam zum Stehen. Friedrich Wilhelm hatte mit dem Kaiser einen Vertrag zur Aufrechterhaltung des Westfälischen .Friedens geschlossen; da aber Leopold zugleich im Bunde mit Frankreich war, diente die Hilfe des kaiserlichen Feldherrn Montecuccoli nur dazu, den Feldzug am Mittelrhein und in Westfalen scheitern zu lassen,, so daß der Kurfürst 1673 sich zu dem wenig rühmlichen Frieden zu Vossem (ö. von Brüssel) genötigt sah. Aber nun entschloß sich der Kaiser endlich gegen Ludwig" zum Kriege, dem auch Spanien und das Reich und als Glied des Reiches der Kurfürst von Brandenburg beitraten. Während die Franzosen unter Turenne, Cond6 und dem Marschall von Luxemburg Fortschritte machten, wurde Friedrich Wilhelm durch den Einfall der von Ludwig aufgereizten Schweden in die Marken genötigt zum Schutz seiner Länder 1675 dorthin aufzubrechen und blieb dem weiteren Kriege gegen Frankreich fern. Dieser wurde nun mit wechselndem Glück und ohne entscheidenden Erfolg weitergeführt. 1678 gelang es der französischen Diplomatie in Nimwegen die Verbündeten zu trennen: Holland ließ gegen sehr günstige Bedingungen seine Verbündeten im Stich; Spanien trat an Frankreich die Franche Comtö und mehrere feste Plätze ab. Diesem Frieden trat 1679 auch der Kaiser und das Reich bei. §n. c) Frankreichs Vorherrschaft in Europa war durch den Nim-weger Frieden begründet; Ludwig war der Gebieter Europas, geworden. Er benutzte seine Machtstellung zu neuem Länderraube und neuer Gewalttat. Gestützt auf die zweideutigen Bestimmungen des Westfälischen Friedens (Ii § 140a) hatte er zehn elsässische Reichsstädte schon eingezogen. 1680 wurden in Metzr Breisach und Besan^n sog. Reunionskammern eingesetzt, die alle angeblichen Lehen der Bistümer Metz, Toul und Verdun und der Landgrafschaft Elsaß für französische Gebiete erklärten; diese wurden sofort besetzt. Die ärgste Gewalttat war der Raub von Straß bürg am 30. Sept. 1681; von Kaiser und Reich verlassen, mußte sich die Bürgerschaft der Übermacht beugen.
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