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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 32

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Sechste Periode. Von 1648 — 1789. — Erster Abschnitt. Von 1648—1740. bei Tilsit, erhebliche Verluste bei und jagte sie bis Riga. Doch nach dem Frieden zu Nimwegen mußte er, von seinen Bundesgenossen im Stich gelassen, 1679 den Frieden zu St. Germain abschließen, in dem er an Schweden seine Eroberungen bis auf einen schmalen Land streifen am rechten Oderufer zurückgab. Die Erzählung, daß er bei der Unterzeichnung des Friedens den Vers des römischen Dichters Vergil „Mögest du einst als ein Rächer aus meinen Gebeinen erstehen!“ (Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor) ausgerufen habe, — es ist die Inschrift einer damals geprägten Münze — ist zwar nicht beglaubigt, bezeichnet aber gut seine, sachlich nicht ganz gerechtfertigte, erbitterte Stimmung gegen den Kaiser. Sein Groll war noch dadurch vermehrt worden, daß der Kaiser beim Aussterben des Herzogshauses von Liegnitz-Brieg-Wohlau (1675) ohne Rücksicht auf den brandenburgischen Erbvertrag von 1537 (Ii § 132) die Herzogtümer als erledigte böhmische Lehen eingezogen hatte. Der Kurfürst ging so weit, daß er sogar mit Ludwig Xiv. ein seltsames Bündnis schloß, worin er sich verpflichtete, französischen Truppen den Durchzug durch sein Gebiet zu gestatten und bei der nächsten Kaiserwahl für die Wahl Ludwigs oder des Dauphins zu wirken. 28. y) Der Große Kurfürst auf der Seite des Kaisers. Bald aber änderte Friedrich Wilhelm seine Haltung. Erbittert über die Verfolgungen der französischen Protestanten schloß er mit dem Kaiser ein Bündnis, worin ihm gegen Verzicht auf seine schlesischen Ansprüche der Kreis Schwiebus abgetreten wurde, und unterstützte Leopold I. in seinen Tiirkenkriegen (§ 17). Zwar hat der Große Kurfürst stets brandenburgische und nicht deutsche Politik getrieben, und sein wechselndes Verhältnis zu Schweden und Polen, zu Frankreich und dem Kaiser ist durch die Interessen seines Hauses und seines Staates bestimmt worden; aber diese Interessen fielen zusammen mit denjenigen der Nation. Am (29. April) 1688 ist er gestorben. Sein Testament, das gegen die Dispositio Achillea die Kinder zweiter Ehe mit Landesteilen bedachte, erkannte sein Sohn und Nachfolger Friedrich Ih. nicht an unter Zustimmung des Kaisers, der
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