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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 62

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
62 Dritte Periode. Von 1056—1273. mütig, sah sich (1111) genötigt den von Heinrich nur in pfiffiger Berechnung eingegangenen Vertrag zu schließen: die Kirche verzichtet auf alles Reichsgut und alle Regalien (d. h. königliche Rechte), der König auf die Investitur. Und als nun die Bischöfe, wie sich von selbst verstand, heftig widersprachen, erklärte Heinrich den Papst für vertragbrüchig, nahm ihn gefangen und entließ ihn erst, nachdem er auf die Investitur völlig verzichtet und ihn zum Kaiser gekrönt hatte. Darüber war die Gregorianische Partei entsetzt; sie zwang den Papst jenes Abkommen für nichtig zu erklären. Einer Erhebung der Fürsten, besonders der Sachsen, erlag Heinrich am Welfesholze bei Mansfeld (1115), wandte sich nun nach Mathildens Tode nach Italien, nahm ihre Güter, die sie, auch die Reichslehen, widerrechtlich der Kirche vermacht hatte, in Besitz, konnte jedoch zu keinem endgültigen Ergebnis kommen. Nach Deutschland zurückgekehrt, fand er die Fürsten als Herren der Lage; ihre Vermittelung führte schließlich 1122 zu dem Abkommen zwischen Heinrich V. und Papst Calix-tus H., das man das Wormser Konkordat nennt: die Wahl des Bischofs erfolgt in kanonischer Weise durch die Geistlichen des Sprengels, aber in Gegenwart des Kaisers oder seines Stellvertreters; der Gewählte wird alsdann vom Kaiser mit den Regalien und dem Reichsgut durch das Symbol des Szepters belehnt, erhält darauf vom Papst Ring und Stab als Zeichen seiner geistlichen Würde; so in Deutschland; in Burgund und Italien erfolgt die Belehnung mit Ring und Stab zuerst. Heinrich V. starb 1125: kalt, hart, ohne idealen Zug, voll Scharfblick, aber gewissenlos in der Wahl der Mittel, ist er eine wenig anziehende Erscheinung. Die deutsche Verfassung war aus dem Investiturkampf wesentlich verändert hervorgegangen: hatte die Ottonisch-salische Verfassung auf der engen Verbindung zwischen Königtum und Bistum beruht, so war diese jetzt gelockert und als neue bestimmende Macht das Fürstentum erschienen; besonders das Herzogtum Sachsen nahm, zumal unter dem energischen Lothar von Süpplingenburg, der nach dem Aussterben des Mannsstammes der Billunger ihr Nachfolger geworden war, eine überaus freie Stellung ein.
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