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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 100

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
100 Vierte Periode. Von 1273 — 1517. im Herzogtum Sachsen-Wittenberg, das durch die Goldene Bulle Kurfürstentum geworden war, das Askanische Haus ausstarb, übertrug Kaiser Sigmund 1423 Friedrich Iv. dem Streitbaren zur Belohnung für seine Hilfe in den Hussitenkriegen die Nachfolge in Sachsen-Wittenberg und die Kurwürde. Seitdem dehnte sich der Name Sachsen über den ganzen Wettinschen Besitz aus. Aus den fortwährenden Erbteilungen erwuchs der verheerende Bruderkrieg (1446 — 51) zwischen Friedrich Y. dem Sanftmütigen und Wilhelm. In Beziehung zu ihm steht der Prinzenraub, die Entführung der Söhne Friedrichs Ernst und Albrecht vom Altenburger Schlosse durch den Ritter Kunz von Kauffungen (1455), der ein hohes Lösegeld zu erpressen hoffte, aber gefangen genommen und hingerichtet wurde. Nach Fried-drichs V. Tode (1464) regierten zunächst die Brüder Ernst und Albrecht gemeinsam, bis 1485 die Teilung vorgenommen wurde: Ernst erhielt das Kurfürstentum Sachsen (mit Wittenberg), Albrecht das Herzogtum Sachsen (mit Dresden und Leipzig). Seitdem zerfiel das Haus Wettin in die ältere Ernestinische und die jüngere Albertinische Linie. Die Niederlausitz, lange ein Zankapfel zwischen Sachsen, Brandenburg und Böhmen, war im 14. Jh. an Böhmen gefallen, ebenso das Land Bautzen - Görlitz (die Oberlausitz); doch erhielten sich beide Landschaften, besonders die Städte, sehr selbständig. In Kursachsen folgte auf Ernst Friedrich der Weise (1486 —1525), iin Herzogtum auf Albrecht Georg der Bärtige (1500 —1539). y) Die Wittelsbacher erwarben im 13. Jh. (1227) durch Heirat zu Bayern auch die Pfalz, die 1356 die Kurwürde erhielt. Auch hier finden wir wiederholte Erbteilungen, so daß zwei Hauptlinien entstanden, die pfälzische (Rhein- und Oberpfalz) und bayrische (Ober- und Niederbayern), die jede wieder in mehrere Zweige zerfielen. Verheerende Kämpfe waren auch hier die Folge der verhängnisvollen Teilungen. Nach dem Aussterben der bayrischen Linie (1777) wurden alle Wittelbachischen Lande vereinigt c) Die Einungen. Da die Reichsritter und die Reichsstädte in ihren territorialen Bestrebungen an den Fürsten heftige Gegner fanden, da ferner die zahlreichen Landfriedensordnungen des 14. Jh. wirkungslos waren und die Rechtsunsicher-
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