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1. Lehrbuch der Geschichte für realistische Mittelschulen - S. 185

1907 - München : Oldenbourg
Maximilian I. Reichsreform. Zeitalter der Reformation. 185 Reichs- ober Gemeinen Pfennig, das zweite durch Errichtung des Reichskammergerichts, Einfhrung des Ewigen Lanbfriebens und Einteilung Dentschlcmbs in zehn Lanbfriebenskreise, das britte durch eine allgemeine Reichsaushebung. Da aber die Strkung der Kaisermacht natnrnotwenbig eine Schwchung der Frstenmacht herbeigefhrt htte, so wuten die Frsten.bie Reichsreform berart zu gestalten, ba sie ihren Zweck vollstnbig verfehlte. Auf dem Reichstag zu Worms wrben zwar der Kwige Landfriede und die Errichtung 1495 des Weichskammergerichts (anfangs in Frankfurt, dann in Speyer, seit 1689 in Wetzlar) beschlossen, ebenso auf dem Reichstag zu Kln die Errichtung der zehn Kreise (von betten berbies bereits Bhmen mit 1512 seinen Nebenlnbern Mhren, Schlesien, Lausitz sowie Preußen und bte Schweiz ausgeschlossen waren); aber die Zusammensetzung des Reichskammergerichts bertrug mau den Reichsstnben (Kurfrsten, Fürsten, Reichsstbten), so ba der Kaiser fast gar keinen Einflu barauf hatte, und bte Reichssteuer urtb Reichsaushebung muten in jebertt einzelnen Fall erst vom Reichstag geforbert und bewilligt werben, so ba tatschlich alles beim alten blieb. Da berbies das Reichskammergericht keine Macht hinter sich hatte, um seinem Spruch gegen Einflureiche Geltung zu verschaffen, und auerdem die Prozesse ungebhrlich lang verschleppte, wurde es bald gering geschtzt und verachtet. Nach wie vor blieben die frstlichen Gerichte ausschlaggebend, zumal die Kurlnder ohnehin das Privileg besaen, da von ihrem obersten Gericht nicht an den Kaiser und sein Gericht Berufung eingelegt werden konnte, weshalb sie das Kammergericht als oberste Instanz berhaupt nicht anerkannten. Gegen widerspenstige Reichsunmittelbare blieb nur die Mglichkeit der Weichsacht; ihre Vollstreckung war jedoch umstndlich und konnte in vielen Fllen auch erst durch Krieg wirksam gemacht werden. Mehr Glck hatte Max I. bei der Erweiterung feiner Kausmacht. Wie oben erwhnt wurde, bekam fein Enkel Karl V. Erblnder, in deren Gesamtheit die Sonne nie unterging". Aber sie zeigten den gleichen Fehler wie die Lnder Lothars (bei der Teilung von Verbun 843): sie bildeten geographisch keine geschlossene Einheit, auch hatten die teils romanischen teils germanisch-slavischen Bewohner keine gemeinschaftlichen Interessen, strebten also von Anfang an auseinander. Dazu kam, da die Regierung Karls V. gerade in eine Zeit der tiefgehendsten kirchlichen Bewegung fiel, nmlich in die Reformationszeit. Zeitalter der Reformation. Ursachen. Die Reformation war eine Folge der Unzufriedenheit, die sich schon gelegentlich der groen Reformkonzilien (Pisa, Konstanz, Basel) geuert hatte. Diese Unzufriedenheit war besonders groß in Deutschland
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