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1. Lehrbuch der Geschichte für realistische Mittelschulen - S. 187

1907 - München : Oldenbourg
Ablastreit. Luther. 187 Entwicklung der Weformation mit ihren Wegleiterscheinungen. Das allgemeine Gefhl der Unzufriedenheit mit den kirchlichen Verhltnissen kam zum Ausdruck beim sog. Zlastreit. Das Ablawesen hatte sich im Laufe der Jahrhunderte tatschlich zu einem Mistand entwickelt. Die Kirchenlehre war nicht schuld daran; denn sie erklrte nach wie vor, da Sndennachla nur durch aufrichtige Reue und Bue sowie das ernste Bestreben der Besserung gewonnen werden knne. Doch schon in der alten Kirche war es Sitte, da der Losgesprochene, um seine Freude und Dankbarkeit auszudrcken, seinem Seelsorger ein frei-williges Geschenk zur Verfgung stellte unter der selbstverstndlichen Voraussetzung, da der Seelsorger damit an einem Krauken, Unglck-lichen, Armen, an Witwen und Waisen ein gutes Werk tue oder ihnen eine Freude mache. Auch Stiftungen von Kirchenschmuck, Megewndern, Altarkelchen und sonstige edle Zwecke wurden damit bestritten. Aber allmhlich entwickelte sich das Miverstndnis, da zwischen der Abso-lntion und dem Geschenk ein urschlicher Zusammenhang bestehe, d. h. da man sich die Absolution sowie den Nachla zeitlicher von der Kirche verhngter Strafen und Bubungen um Geld erkaufen knne. Da-durch entstand nun der Mibrauch des Ablahandels. Als dann der Dominikaner Johann Tetzel einen solchen Abla in den schsischen Landen unter verschiedenen Ausschreitungen feilbot, trat gegen ihn der Augustinermnch und Professor in Wittenberg Dr. Wartin Luther auf und schlug 95 Wesen nach damaliger Sitte an die dortige Schlo- 1517 kirche, worin er den Ablahandel bekmpfte. Daraus entspann sich zunchst eiu Gelehrtenstreit zwischen Luther und seinen Freunden (Karl-stadt) einerseits und den Dominikanern sowie Professor Johann^Eck in Ingolstadt anderseits. Gelegentlich einer gelehrten Pispntation zu 1519 Leipzig zwischen Eck und Karlstadt erklrte nun der anwesende Luther, einige Lehren des vom Konstanzer Konzil verurteilten Hus seien durch-aus christlich und gut evangelisch" gewesen; Papst und Konzilien knnten auch irren". Damit stellte sich Luther in Gegensatz zu der herrschenden kirchlichen Ansicht und wurde von Papst Leo X. in den Bann getan. Luther aber verbrannte die Bannbulle nebst dem kanonischen (Kirchen-) Recht vor dem Elstertor zu Wittenberg und sagte sich hiedurch ffentlich 1520 von der Kirche los. Nun hatte nach damaliger Auffassung die Staats-gewalt das Recht, die Religion der Untertanen zu bestimmen, d. h. eine von der Staatsreligion abweichende Meinung nicht zu dulden. Deshalb lud der neugewhlte Kaiser
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