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1. Lehrbuch der Geschichte für realistische Mittelschulen - S. 279

1907 - München : Oldenbourg
Kunst und Wissenschaft im 18. Jahrhundert. Mistnde in Frankreich. 279 Zeitalter der Revolution. Wistnde in Arankreich. Wo der Absolutismus seine frheste und hchste Ausbildung erlangt hatte, da grub er sich auch selbst sein Grab, nmlich in Arankreich. Was die unumschrnkte Frstenmacht in richtigen Hnden Gutes leisten kann, haben wir an Friedrich dem Groen, Maria Theresias Max dem Guten von Bayern und anderen edlen Herrschern gesehen ; was sie aber in unwrdigen oder schwchlichen Hnden fr Unheil anzurichten imstande ist, dafr bieten Ludwig Xv. ein emprendes, sein unglcklicher Enkel Ludwig Xvi. (17741792) ein erschtterndes Beispiel. Wohl fehlte es dem sittenreinen, jungen König, der mit einer Tochter der Kaiserin < zv 1 Maria Theresia, Marie Antoinette, vermhlt war, nicht an guten Eigenschaften; doch die Beseitigung der Mistnde htte einen eisernen Willen und eine rcksichtslose Tatkraft verlangt; an beidem aber gebrach es dem Fürsten und so wurden die Verhltnisse von Jahr zu Jahr trauriger. Verwaltung. Nach wie vor blieb das Volk von der Mitregierung des Staates ausgeschlossen; die Weichsstnde hatte man seit 1614 nicht mebr einberufen. Also fehlte jede Krperschaft, durch welche der Volks-wille auf gesetzlichem Wege htte zum Ausdruck kommen knnen; denn die sog. Warlamente (eine Art Verwaltungsgerichtshfe; demnach nicht zu ver-wechseln mit den heutigen Parlamenten) konnten unmglich als Vertretung des Volkes betrachtet werden. Sie setzten sich zusammen aus Mitgliedern vornehmer Beamtenfamilien, die ihre Stellung teils durch Erbschaft teils durch Kauf erhielten. Den Parlamentsrten war es deshalb weniger um das ffentliche Wohl als um die Erhaltung ihrer Privilegien zu tun und so wurden sie bald nicht minder verhat als die Regieruug selbst. Darum war es dem Hof auch ein leichtes, etwaige Widerstandsgelste der Parlamente, besonders des Pariser, durch sog. Thron- oder Kissensitzungen (lits de justice), in denen bei persnlicher Gegenwart des Knigs jeder Einspruch verstummen mute, zu brechen. Mechtspffege. Wer sich der Regierung oder nur irgend einein einflu-reichen Hfling miliebig machte, mute jederzeit gewrtigen, durch einen willkrlichen Haftbefehl (lettre de cachet) ohne richterliches Urteil in die Staatsgefngnisse (zu Paris in die Bastille) geworfen zu werden. Da berdies die Verhandlungen meist geheim und die Richterstellen teils erblich teils kuflich waren, so lag die Wechtspflege, wie berhaupt die ganze Staatsverwaltung, hufig in den Hnden Unfhiger oder Unwrdiger, so da aus dem Volk jedes Persnliche Sicherheitsgefhl verschwand. Steuerniesen und Staatslasten. Das gleiche galt in^ezug auf Eigen-tum. Was half es dem Braer und Bauern, sich durch Flei und Spar-samkeit Vermgen zu erwerben, wenn er immer darauf gefat sein mute, da es ihm unter dem Namen irgend einer Steuer (taille) grtenteils
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