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1. Für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 30

1885 - Berlin : Barth
30 18. Athen bis zu den Perserkriegen. Die gewaltthätige Herrschaft der Eupatriden, besonders das harte Schuldrecht, welches den Wohlstand der unteren Volksschichten schädigte, stürzte den Staat in wilde Parteikämpfe, denen Drakons Blutgesetze (621) nicht zu steuern vermochten. Der Versuch des Kylon, des Schwiegersohnes des Tyrannen Tch-Laglnes von Meglra, sich der Tyrannis zu bemächtigen, mißlang (620). Er selbst entfloh, auf der Akropolis vorn Volke hart bedrängt, doch seine an den Altären Rettung suchenden Anhänger wurden von den Eupatriden unter Führung der Alkmäouideu erschlagen, und die Stadt mit Blutschuld beladen. Diese Wirren löste 594 der weise Solon aus Kobrus' Familie, indem er nach Entsühnung der Stadt und Teilnahme am ersten heiligen Kriege gegen Krisa, dessen Einwohner das Heiligtum des Apollo in Delphi geschädigt hatten, die Volksherrschast zu Athen begründete. Durch eine Herabsetzung des Münzfußes um 27°/0 (?) erleichterte er die Schuldenlast der Armen und machte ihnen die Befreiung ihres Grundeigentums möglich (Seifachtheia = Sastenabfchüttelung). Die Schuld-knechtschaft hob er auf, erließ alle noch ausstehenden Geldbußen und gewährte den Verbannten die Rückkehr (Alkmäoniden). Er teilte dann das ganze Volk nach feinem Jahreseinkommen ans dem Grundbesitz in vier Klassen (Timokratie): 1. die P e ntakosio -medimnen, deren Güter 500 Scheffel oder mehr Ertrag gaben, die großen, meist enpatridischen Gutsbesitzer, 2. die Ritter, der weniger reiche Adel mit 3—500 Scheffel Einnahme, welche wie die erste Klaffe zum Reiterdienst verpflichtet waren, 3. die Z e u g 11 e n, mit mindestens 150 Scheffel Jahresertrag, die als schwerbewaffnete Fußsoldaten dienten, und 4. die Tjißuiiz d. h. alle, deren Acker weniger als 150 Scheffel einbrachte, ober die ohne jeden Grundbesitz waren. Nur die drei höchst besteuerten Klassen, welche die Staatsleistungen und anfangs auch den Kriegsdienst allein übernahmen, ließ er zu den Staatsämtern und zu der jährlich erlofeten Ratsversammlung der Vierhundert (Bute), zunächst nur die erste Klasse zu den Stellen der neun verantwortlichen (und wie alle Beamte unbefolbeten) Archonten, bagegen sämtliche Bürger zu der Volksversammlung und zum Sitze in den Geschworenengerichten. Von jebem Bürger verlangte er, daß er bei inneren (Streitigkeiten Partei ergreife; so erweckte er eine thätige Vaterlanbsliebe und gab durch die Heilighaltung des obersten Gerichtshofes auf dem Areshügel (Areoplgus), der zugleich die Aufsicht über das gesamte Staatsleben führte und aus den gewesenen
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