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1. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 32

1894 - Leipzig : Voigtländer
- 32 ^bcrieltf6 Luxusglsernerfenster auf. Die Hauptgerte waren Tische, Bnke und Truhen. 2. Wirtschaftliches Leben. Der Ackerbau wurde allgemeiner. Doch galt immer noch nurdas eingezuntefeld als Privatbesitz, alles brige blieb Weideplatz fr die Markgenossen. Von Feldfrchten wur-den auer Hafer und Gerste auch schon Weizen und Hanf gebaut. Es be-gann damals die sog. Drrifelderwirtfchaft (Va des Feldes Winter-saat, !3sommersaat, Vabrache). Der Weinbau verbreitete sich allmhlich vom Rheine her.iv/ L, Das Handwerk wurde ursprnglich in jedem Hause, namentlich von den Frauen, gebt (wollene Tuche, leinene Kleiderstoffe, Frben mit Waid, Krapp und Scharlach). Zur Bearbeitung der Metalle entstanden dann die ersten eigentlichen Handwerke: das des Schmieds und des Goldschmieds. In den Klstern wurde auch schon die Kunst des Metallgieens, namentlich der Glockengu, gebt; ebenso die Glasbereitung. Der Handel ging, wie in der rmischen Zeit, hauptschlich von den groen Stdten am Rhein und im Donaugebiet aus. Doch entstanden nun auch schon Handelspltze im Innern Deutschlands, wie namentlich Erfurt, Bardewiek, Celle, Magdeburg. Den Handel mit Kostbarkeiten vermittelten hauptschlich jdische Hndler. Der Handel war zuerst vielfach noch Tauschhandel, da das Geld noch selten war; als Tausch mittel dienten insbesondere Vieh und Waffen. Nach Erwerbung der Provence begannen die frnkischen Könige Mnzen mit ihrem eigenen Namen auszuprgen, und zwar den Gold-Solkdus (ca. 6 Mark), auf welchen 12, 'pter 40 Silber-Denare gingen (woher noch das Zeichen 4). Wenn jemand ein Wergeld zahlen foll, so kann er einen gehrnten, sehenden und gesunden Ochsen statt 2 Sol. geben, eine gehrnte, sehende und gesunde Kuh fr 1 Solidus, einen sehenden und gesunden Hengst fr 6 Sol." ?c. (Lex Rip.) f |-( 3. Stnde. Noch zerfiel die Gesellschaft in Freie, Liten (oder Hrige), Freigelassene und Knechte, deren Wergeld" verschieden war. Aber der Stand der Freien, welche nur den König als Herrn der sich hatten, verminderte sich immer mehr. Wer einen Freien erschlgt, soll 200 Sol. Bue (Wergeld) erlegen. Wer einen Liten ttet, soll 100 Sol. Bue zahlen. Wer einen Knecht ttet, soll 50 Sol. Bue geben." Mancher rmere Freie leistete dem Mchtigeren als seinem Senior den Treueid, um die Last des Heeresdienstes, des Gerichtsdienstes zu mildern, mancher that es, durch Be-drckung gezwungen, manchen trieb das unedle Verlangen, sich der Wehrpflicht zu entziehen. Sie (die Armen) sagen aus, da, wenn jemand sein Eigentum dem Bischfe, Abte, Grafen oder Zentenar (Schulthei) ni cht (zu Leh en) geben will, diese wider den
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