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1. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 206

1903 - Leipzig : Dürr
206 Die Geschichte des Mittelalters von 15—30 Hektar). Auf diesem Grund und Boden sollte der Ansiedler freier Herr sein, denn er erhielt das Land in Erbpacht und war für den Anfang der Wirtschaft, oft bis auf 16 Jahre, von jeder Abgabe frei. Dann hatte er einen geringen Erbzins an den Grundherrn, den Fürsten und den Zehnten an die Kirche zu zahlen. Der Unternehmer erhielt zwei oder auch wohl mehr Hufen und wurde Erbfchulze des Dorfes; mit seinem Gute, dem Erblehngericht, war häufig die Schankgerechtigkeit oder auch das Recht des Verkaufs von Fleisch und Brot verbunden?) Noch bleibt zu erklären, wie es möglich gewesen ist, daß die ehemals slavischen Länder völlig deutsch geworden sind, daß sich von der slavischen Bevölkerung nichts erhalten hat, daß eine Vermischung zwischen Germanen und Slaven nicht stattgefunden hat. — Unbarmherzig gingen vielfach die Kolonisten gegen die Slaven vor; besonders in Brandenburg scheint man es von vornherein auf ihre Vernichtung abgesehen zu haben. So flohen denn die ehemaligen Einwohner, wenn sie sich nicht in die Knechtschaft begeben wollten, vor den neuen Herren in die Wälder, an die Seen und Flüsse, einem kümmerlichen Leben preisgegeben. Die deutschen Herrn *) Die Anlage der Dörfer und Städte geschieht nach bestimmtem Typus. „Die Ansiedler nahmen unbebautes Weidland oder altslavisches Gemeindeland, oder eine slavische Dorsslur, ganz oder teilweise, nach Ausweisung der Slaven in Besitz, deren Namen sie dann beibehielten, während eine Gründung auf neuem Boden nach dem Unternehmer benannt wurde. Ihre Höfe bauten sie in langer offener Reihe zu beiden Seiten der Straße, am Bach oder am Moor hin und maßen jedem die Hufe zu, die sich vom Hofe aus etwa rechtwinklig zur Straße als ein langer schmaler Landstreisen von 32—50 ha nach der Flurgrenze hin erstreckte." „Auch für die bürgerlichen Anlagen bildete sich ein bestimmter Typus der Anlage und Unternehmung heraus. Ein Lokator oder ein Konsortium von Lokatoren übernahmen die Gefahr der Gründung, der Unternehmer wurde mit der Vogtei der Stadt belehnt; er erhielt neben Freihufen und Freiheit von der Haussteuer ein Drittel der Gerichtsgebühren, ein Drittel der Marktgefälle, ein Drittel der Einkünfte vom Kaufhaus und anderen Einnahmen aus Handel und Gewerbe; seine Stellung entwickelte sich nach Art derjenigen des Erb-schulzen der Dörfer. Und wie das Dorf in Hufen angelegt ward, systematisch, unter ängstlicher Rücksicht auf die Gleichheit jeglichen Loses und die bequeme Wirtschaft aller, so bildete sich auch ein bestimmtes Schema städtischer Anlage heraus, das eine möglichst große Anzahl von Hausstellen in einem möglichst kleinen schützenden Mauerbering zu saffen bestrebt war. So ward unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Handels und der Industrie ein Markt angelegt mit alles beherrschendem Rat- und Kaufhaus; den Markt umgaben die Hausstellen der Bürger, schmal, höchstens 2—4 Fenster breit, nicht zu tief; kaum irgendwo beträgt die Ausmessung bis zur nächsten Parallelstraße mehr als etwa 20 Schritt. So entstanden kleine bürgerliche Besiedlungen, deren etwa zwei Dutzend auf die Hofstelle eines mittleren Bauern auf dem platten Lande gegangen wären. Und eng wenn auch gradlinig, drängten sich auch die etwa sonst noch gezogenen Gassen an den Markt, alle umfaßt von der dichtgürtenden Stadtmauer, deren Umfang gleichwohl die Anlage mäßiger Wirtschafts- und Dungstätten für einen feineren Anbau noch zu gestatten pflegte."
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