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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 3

1906 - Leipzig : Dürr
Zur Einleitung und Orientierung 3 schen und religisen Zustnde, vor allem der Dreiigjhrige Krieg haben die Machtentwicklung der Monarchen herbeigefhrt. Das Deutsche Reich war schon im spteren Mittelalter in Territorien zerfallen, deren Herrscher fast alle Rechte des Knigs besaen; im Westflischen Frieden wurden sie noch er-weitert auf die volle Souvernitt und das Recht, Bndnisse untereinander und mit fremden Fürsten zu schlieen. Als man in der Zeit der Re-sormation die religisen Wirren und Kmpfe durch den Augsburger Religionsfrieden beizulegen suchte, da sah man in der Person des Fürsten und in dem ihm zugestandenen Recht, in seinem Lande die Staatsreligion zu bestimmen und so Glaubens- und Gewissenszwang auf seine Untertanen auszuben, das einzige Mittel zur Beilegung des Streites. Am meisten trug aber der 30 jhrige Krieg zur Erhhung frstlich-monarchischer Macht bei. In der Zeit der allgemeinen Not und Be-drngnis konnte man Schutz und Sicherheit nur da finden, wo eine starke Militrmacht war. Das Recht des Strkeren mute man wohl oder bel anerkennen, und es war bei den Fürsten, denen sich Adel und Brger, der Not gehorchend, in eigenem Interesse unterordneten, ja denen sie gern halfen, wenn sie nur ihres Schutzes gewi waren. Fr die Strkung der zentralen Staatsgewalt gaben die Adligen und der Rat der Städte im Interesse der eigenen Sicherheit ihre Rechte und Freiheiten preis, und wo sie sich dessen weigerten, da muten sie sich gezwungen irgend einer Ge-waltherrschaft beugen, die am schlimmsten der unumschrnkt gebietende feindliche Feldherr ausbte. Und was die Fürsten in den Kriegsjahren durch den Zwang der Verhltnisse an Macht, Einflu und Ansehen er-reicht hatten, das genehmigten die Friedensbestimmungen. Der souverne Monarch wurde auch der absolut herrschende. Er mute in seinem Lande Beamte einsetzen. Vorrechte besttigen, oder was meist noch hufiger war, sie aufheben, da sie im Kriege nicht mehr gegolten hatten; er war in den neu erworbenen Gebieten von vornherein bei der Neugestaltung der Ver-waltung der unumschrnkte Herrscher. Wo der Monarch sich durch hufige Reisen in seinem Lande selber von der Durchfhrung seines Willens berzeugte, da mute durch sein persnliches Erscheinen sein Ansehen im Volke noch erhht werden. Man darf sich nicht wundern, da in diesem Zeitalter viele ab-solute Monarchen beim Volke sehr beliebt waren, trotz mancher bergriffe an Macht und Gewalt (Lehre vom leidenden Gehorsam"); denn ein natrlicher anstinkt trieb die Massen des Volkes, in dem einen Mann, der die Staatseinheit in sich verkrpert, den Schtzer gegen den Druck der vielen kleinen Herren zu sehen."x) *) Die Kraft der monarchischen Idee ging aus den Bedrfnissen des Landes her-vor. Die sich vermehrende Bevlkerung, die rasch steigende Geldwirtschaft, der inten- 1*
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