Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 53

1906 - Leipzig : Dürr
Vorgeschichte des brandenburgisch-preuischen Staates von 11341640 53 solche Herrscher sehr begehrenswert war, die kein persnliches Interesse an dem Lande hatten und ihre Stellung nur dazu benutzten, sich zu be-reichern. So mute die Mark unter den Bayern und namentlich unter den Luxemburgern in tiefen Verfall geraten. Indem des Fürsten Rechte ver-geben wurden und die einzelnen Stnde sich von allen Verpflichtungen gegen die frstliche Gewalt losmachten, muten jene Zustnde heilloser Ver-wirrung entstehen, die zur Selbsthilfe und zum eigenmchtigen Auf-treten der Stnde, besonders der Adelsgeschlechter und der Städte, fhrten, so da schlielich eine Regierungsgewalt im Lande nicht mehr anerkannt wurde. In einem solchen Zustande bernahmen die Hohenzollern die Re-gierung des brandenburgischen Kurfrstentums. 2. Tas Aufblhen der Mark unter den Hohenzollern 14151619 ist in langsamer, stetiger Entwicklung vor sich gegangen. Ein eigenartiges Streben hat die Hohenzollernfrsten erfllt, ihr Kur-frstentum nach auen zu erweitern und im Innern zu festigen. Fast alt-herkmmlich scheint sich in der Herrscherfamilie der Grundsatz fortzupflanzen, da jeder Kurfürst die Pflicht habe, das Land zum greren Wachstum und Wohlstande zu führen und die kurfrstliche Macht zu erhhen. a) Die Vergrerung des Staatsgebietes zeigt schon dieses gleichmige Vorwrtsstreben. Wenn das Staatsgebiet im Jahre 1415 ungefhr 370 Quadratmeilen mit etwa 170 000 Einwohnern umfate, so war es bei dem Tode Johann Sigismunds 1619 auf 1472 Quadratmeilen mit ungefhr 900 000 Einwohnern angewachsen. Denn nachdem Friedrich I. (1420) und Friedrich Ii. (1440) Teile der Uckermark er-worben hatten, brachte der letztere Wernigerode (1450), die Neumark (1455) und Kottbus, Peitz, Teupitz und Brwalde (1462) an Brandenburg. Albrecht Achilles hat das Kurfrstentum (1482) durch Krossen, Zllichan, Sommerfeld und Bobersberg erweitert, Johann Cicero (1490) durch Zossen, Joachim I. (1524) durch Ruppin. Unter Joachim It. und Johann von Kstrin kamen (1555) Beeskow und Storkow, unter Johann Sigis-mund (1614) Kleve, Mark, Ravensberg und (1618) das Herzogtum Preußen an Brandenburg. Mehrfach suchten die Kurfrsten auch fr die fernere Zukunft die Vergrerung und das Wachtstum ihres Staates sicher zu stellen und so auch ihre Nachfolger und Nachkommen zu einer stetig fortschreitenden Machtentwicklung zu verpflichten. So erwarb Joachim I. die Erbanwartschaft auf Schleswig-Holstein (1517) und erlangte im Grim-nitzer Vertrage (1529) die Anerkennung der brandenburgischen Erbschafts-ansprche auf Pommern. Welche Bedeutung ferner der Erbvertrag
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer