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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 82

1906 - Leipzig : Dürr
82 Das Zeitalter des Absolutismus art ist spter allgemein die Verpachtung geworden. Aber auch diese neue Form entwickelte sich nur langsam und brachte nur einen sprlichen Zuwachs an Einnahmen. Unter Friedrich Iii. wurde darum im Jahre 1700 zum Zwecke der Erhhung der Staatseinnahmen aus den Do-mnen eine Reform vorgenommen, derart, da die greren Gter aufgeteilt und die neuentstandenen kleineren Bauerngter in Erbpacht ge-geben wurden. Mit der Vermehrung der Bauerngter sollte die Leib-eigenschast aufgehoben und die Besiedlung gefrdert werden. Aber die Durchfhrung dieser Neuerung hatte viele Gelegenheiten zur Unredlichkeit bei den Pchtern und namentlich bei der obersten Verwaltnngs-behrde (Graf Wittgenstein war General-Domnendirektor) gezeitigt, und im Jahre 1711 kehrte man nach Entdeckung des Betrgers, namentlich auf Betrieb des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, zu der Art der Zeit-Pacht zurck. Als König nahm Friedrich Wilhelm I. wieder den Besitz der Domnen ganz in seine Hand und hielt daran fest, da die Besitzungen des kniglichen Hauses unveruerlich sein sollen, ja da sie nicht Privat-besitz, sondern Staatsgut seien. Zu Anfang seiner Regierung beliefen sich die Einknfte aus den Domnen auf 800 000 Taler, von denen Friedrich Wilhelm bekanntlich nur 52 000 Taler fr seine persnlichen Bedrfnisse nahm. Durch Ankauf von Land, Vermehrung und Vergrerung der Domnen und ihre wirtschaftliche Hebung stiegen die Einknfte von Jahr zu Jahr; am Ende seiner Regierung beliefen sie sich auf 3 300 000 Taler, ungefhr die Hlfte smtlicher Staatseinnahmen. Und doch reichten die Staatseinnahmen aus den unmittelbaren Steuern nicht hin, die Ausgaben fr die Erhaltung und Vermehrung des Heeres zu decken. Die Domnen brachten die einzig sicheren Einknfte, die durch unmittelbare Abgaben einkamen. b) Die unmittelbare Besteuerung der Mark war durch das sogenannte stndische Kreditwerk" auerordentlich erschwert; denn seit dem Jahre 1550 hatten die mrkischen Stnde, Ritterschaft und Städte, gegen bernahme der landesherrlichen Schulden die fast ausschlieliche Ver-waltung der gesamten Steuer- und Regalieneinknfte des Landes in die Hand bekommen. Dessen Abnderung ist unter groen Kmpfen zwischen Monarchie und Stnden vor sich gegangen; sie war der Anfang einer selb-stndigen landesherrlichen Verwaltung. So war eine Erhhung der unmittel-baren Steuern vorlusig ausgeschlossen. Um nun gegenber diesen Hinder-nissen eine dauernde und zwar reichliche Erhhung der Staatseinknfte zu erhalten, hat Kurfürst Friedrich Wilhelm eine neue, mittelbare Be-steuerungsweise eingefhrt, indem er eine allgemeine Verbrauchssteuer auf Bodenerzeugnisse und Kaufmannswaren legte, nmlich die Akzise, die schon in vielen deutschen Reichsstdten und auch in den Niederlanden in Gebrauch war. Im Jahre 1667 ist die Akzise versuchsweise in den mrki-
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