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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 95

1906 - Leipzig : Dürr
Geschichte des brandenburgisch-Preuischen Mittelstaates von 16481740 95 ihren nationalen Gottesdienst gestattete und ihnen Priester, Popen usw. hielt. König Friedrich I. hat sich von seinem kniglichen Recht in kirch-lichen Angelegenheiten nichts nehmen lassen; er wute die rechte Grenze fr die Duldung zu finden und erklrte des Papstes Protest gegen die neue Knigswrde fr ein impertinentes und lcherliches Vorgehen" und gab Befehl, die Jesuiten fleiig zu beobachten und darauf zu denken, wie man diese Leute auf gute Weise aus dem Lande los werden knnte. Aber er hat gegen die Gehfsigkeit und Unduldsamkeit der katholischen Kirche auch tatkrftig angekmpft. Seinem Gesandten in Kln wurde der resor-mierte Gottesdienst verweigert. Der ppstliche Gesandte in Kln war rooht wie Friedrich annahm dabei beteiligt. Deshalb befahl der König 1708, als alle Drohungen nichts fruchteten, da in den preuischen Landen der katholischen Geistlichkeit die Hlfte ihres Einkommens gesperrt werden sollte, und wenn in Kln nicht binnen sechs Wochen dem Könige Genugtuung gegeben wurde, sollte die andere Hlfte eingezogen werden. c) Doch nicht nur im eigenen Staate vertraten die Hohenzollern-frsten die protestantische Sache und die religise Duldsamkeit. Es ist einer der schnsten Zge des Groen Kurfrsten, wenn er im Deutschen Reiche und unter Deutschlands Fürsten offen die Unduldsamkeit be-kmpfte und fr die vollstndige, rechtliche Gleichheit der Bekenntnisse eintrat. Der Westflische Friede hatte fr die Reichsdeputation und die Kurfrstenkolleg die Gleichheit gefordert. Als sie auf dem ersten Reichstage nach dem Dreiigjhrigen Kriege zu Regensburg 1652 durchgefetzt werden sollte, erhob sich ein heftiger Widerstand unter den katho-tischen Fürsten und ihren Abgesandten. Aber infolge des nachdrcklichen Eintretens Brandenburgs erlangte die evangelische Partei den Sieg; denn es wurde beschlossen, da die drei protestantischen Kurfrsten auf Deputationstagen und Reichsversammlungen abwechselnd eine vierte Stimme abgeben sollten, damit die Gleichheit der Stimmen zwischen Evangelischen und Katholischen hergestellt werde. Auch die Neubegrndung des Direktoriums oder Corpus Evangeli-corum, jener Vereinigung smtlicher dentsch-evangelischen Stnde zum Zwecke gemeinsamer Beratung und gemeinsamen Vorgehens in evangeli-schen Angelegenheiten, die schon in den ersten Jahrzehnten der Resormations-zeit bestanden, aber sich im Dreiigjhrigen Kriege aufgelst hatte, ist durch Brandenburgs Mitwirkung aus dem erwhnten Reichstage durch-gesetzt worden. Den Vorsitz sollte der Kurfürst von Sachfen führen. Als Kurfürst Friedrich August zur katholischen Kirche bertrat (1697), wurde die Sammlung deutscher Verfassungs-Abnormitten durch die ungeheuerliche Tatsache vermehrt, da dieser Fürst auch jetzt sein Vorrecht behauptete, und da des Deutschen Reiches Corpus Evadgelicorum unter dem
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