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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 131

1906 - Leipzig : Dürr
Die Begrndung der preuischen Gromacht durch Friedrich Il 131 2. Die Mmnzwirtschast. Den auerordentlichen Aufwnden des Knigs fr sein Heer muten sehr ertragfhige Finanzen entsprechen. Friedrich behielt anfangs die Steuerordnung seines Vaters bei, und wenn auch die Hhe der unmittelbaren Steuer feststand, so ergaben doch bei dem steigenden Volkswohlstande die mittelbaren Steuern reichere Ergebnisse. Wichtig ist die Grndung einer kniglichen Dispositionskasse, die zur Befriedigung auerordentlicher Staats-bedrfnisse dienen sollte (jhrlich 800 000 Taler), weil aus ihr der Staats-schtz aufgesammelt wurde, und durch ihre, der Generalrechenkammer ent-zogene Verwaltung zum erstenmal die Einheitlichkeit und bersicht der Finanzverwaltung beeintrchtigt wurde. Die grte Sparsamkeit machte der König seinen Beamten zur Pflicht; schrfer vielleicht noch als der ge-strenge Vater berwachte er sie. Nur so war es ihm mglich, 11 Kriegs-jhre zu berstehen und doch noch einen gefllten Staatsschatz zu besitzen. Um den sich mehrenden Ausgaben in den letzten Jahren seiner Regierung die entsprechenden Einnahmen gegenberstellen zu knnen, griff Friedrich zu jenem vielgescholtenen Mittel der Regie. Diese zur Hebung der Einnahmen unumgngliche Reform der mittelbaren Steuern sollte zugleich eine Entlastung der wirtschaftlich Schwachen bewirken. Es wurde unter der Leitung des Franzosen Lauuay alles, was zum berflu gehrte, schrfer besteuert (so Wein, Branntwein, miger Bier und Fleisch); was zu den Lebensbedrfnissen des gemeinen Mannes gehrte, wie Schweinefleisch, Mehl, blieb frei. Leider schlug diese so segensreich gedachte Maregel nicht zum Guten aus. Schon da Friedrich die in allen Knsten und Kniffen des Steuerwesens bewanderten, aber doch recht unehrlichen Fran-zosen in groem Mastabe zu der Beaufsichtigung der Grenzen und Er-Hebung der Steuern unter Vernachlssigung seiner preuischen Beamten heranzog, machte die ganze Einrichtung verhat. Dadurch aber, da er unter Einflu jener Franzosen fr die fremden Waren die bisherigen Steuerstze beibehielt, also nur den inlndischen Verkehr schrfer heranzog, wurden gerade die niederen Schichten der Bevlkerung, die fr das Quart Bier, fr das Pfund Fleisch je einen Pfennig Zuschlag mehr entrichten muten, entgegen dem Willen des Knigs belastet; nur die Erhhung der Stze fr die vom Ausland eingefhrten Waren htte die Wohlhabenden mehr in Anspruch genommen. So ward im Volke die franzsische Regie" mit groer Erbitterung aufgenommen. Wohl wurde durch die scharfe Grenzaufsicht der Schmuggel vermindert; wohl durch Einsetzung von Provinzialsteuerdirektoren, die unmittelbar unter dem Steuerregisseur" standen, eine einheitliche Verwaltung der mittelbaren Steuern geschaffen. Doch wurden die berschsse der Regie sofort an den Dispositionsfonds 9*
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