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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 347

1906 - Leipzig : Dürr
Die Grndung des neuen Deutschen Reiches 347 sterreich die Entscheidung der die schleswig-holsteinsche Frage dem Bundestag vorgelegt und damit den Gasteiner Vertrag gebrochen hatte. Mantenffel rckte in Holstein ein (6. Juni); sterreich stellte den Antrag auf Mobilmachung des Bundesheeres; Preußen erklrte damit den deutschen Bund fr erloschen. c) Das Ende (1866). In schnellem Siegeslauf durchzogen die Preußen die Gefilde Bhmens und die Auen Norddeutschlands bis der den Main; nach der glorreichen Schlacht von Kniggrtz war der Krieg entschieden. Nun aber begann eine harte diplomatische Arbeit. Kaiser Franz Joseph, der durch seine italienischen Siege dort seine Waffenehre fr gewahrt hielt, trat Venetien an Napoleon ab, um durch defsen Einmischung einem schmhlichen Frieden zu entgehen. Schon traf Benedetti in Moisburg ein mit franzsischen Vermittlungsvorschlgen; ebenso plante der Zar, um seine frstlichen deutschen Verwandten vor Gebietsabtretungen zu schtzen, einen allgemeinen europischen Kongre. Zeitweise drohte die Gefahr eines Krieges mit Frankreich, den Bismarck trotz Moltkes Zu-verficht fr jetzt vermeiden wollte. Es galt, schnell zu handeln, zu handeln aber auch im Hinblick auf die Zukunft. Es war ein Augenblick gewaltigster Bedeutung, als in des Staatsmanns genialer, vorahnender Seele der Ge-danke aufblitzte und sich befestigte, aus dem Gegner einen Freund zu machen, sterreich durch einen schonenden Frieden fr die Zukunft bndnis-shig zu machen, ebenso in Voraussicht eines kommenden Krieges mit Frankreich die sddeutschen Staaten nicht durch Gebietsabtretungen dauernd zu verstimmen. Nach harten, schweren Kmpfen mit dem König und dem Generalstab gelang es Bismarck schlielich, seinen Willen durchzusetzen. Napoleons andauernde Vermittlungsversuche und Abtretungsvorschlge (das Saarbecken das linke Rheinufer, Luxemburg und Limburg) dilatorisch" behandelnd, schlo er mit sterreich den Prager Frieden, wonach dies, aus Deutschland ausscheidend, die Einrichtung eines Norddeutschen Bundes und die beabsichtigten Territorialvernderungen (Schleswig-Holstein, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M. und das welfische Knigreich Hannover preuisch dagegen Integritt des national zuverlssigen Sachsens und dessen Eintritt stzen (allgemeines, gleiches, geheimes Wahlrecht). Die Bundesgewalt hat das Recht der Krieg und Frieden, der Bndnisse und Vertrge und die diplomatische Ver-tretung des Bundes; auer im Falle feindlicher Invasion des Bundesgebietes, be-darf es zur Kriegserklrung der Zustimmuug der Souverne von mindestens zwei Dritteln der Bundesbevlkerung. Es wird eine Bundeskriegsflotte geschaffen unter-preuischem Oberbefehl. Die Landarmee wird in zwei Bundesheere geteilt, die Nord-armee und die Sdarmee; der jene fhrt Preußen, der diese Bayern den Ober-besehl. Endlich werden die Beziehungen des Bundes zu den deutschen Landesteilen des sterreichischen Kaiserstaates, nach erfolgter Vereinbarung der dieselben, mit dem zunchst einzuberufenden Parlamente durch besondere Vertrge geregelt.
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