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1. Angewandte Geschichte - S. 134

1910 - Leipzig : Dieterich
134 Die Verteilung der Welt im Wandel der Jahrhunderte. beide Lande bei ihren Rechten und Freiheiten zu erhalten und da Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten." So entstand das merkwrdige Verhltnis, da Schleswig und Holstein als eine Einheit betrachtet wurden, durch Personalunion mit Dnemark verbunden, da aber nur Holstein zum deutschen Reich ge-hrte, Schleswig nicht. Nichts kann besser illustrieren, wie lose gefgt das deutsche Reich damals war. Vier Jahrhunderte spter sollte die Schleswig-Holsteinische Frage bei der Entstehung des neuen deutschen Reiches eine bedeutungsvolle Rolle spielen. Als 1848 Friedrich Vii. von Dnemark eine Gesamt-staatsversassung erlassen und die Einverleibung Schleswigs in Dnemark ausgesprochen hatte, ging ein Sturm der Entrstung durch ganz Deutschland. Es kam zum Krieg; aber die Einmischung Englands und Rulands und das Londoner Protokoll lieferten 1852 beide Herzogtmer an Dnemark aus. Nach dem Tode Friedrichs Vii. erhoben sich die Herzogtmer von neuem; der deutsch-dnische Krieg 1864 befreite sie von Dnemark, und der preuisch-sterreichische Krieg 1866 machte sie zu einer preuischen Provinz. Dnemark hatte im Wiener Frieden von 1864 bedingungslos aus Schleswig-Holstein verzichtet und im voraus alle Anordnungen an-erkannt, welche sterreich und Preußen der diese abgetretenen Lnder treffen wrden. 1866 trat Osterreich im Prager Frieden seine Rechte auf Schleswig-Holstein an Preußen ab, mit einer Einschrnkung; es hie nmlich der Artikel 5: _ Seine Majestt der Kaiser von sterreich bertrgt auf Seine Majestt den König von Preußen alle Seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtmer Holstein und Schleswig, mit der Magabe, da die Bevlkerungen der nrdlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dnemark vereinigt zu werden, an Dnemark abgetreten werden sollen." Die Verhandlungen, welche Preußen alsdann mit Dnemark der die Ausfhrung dieses Artikels erffnete, wurden 1868 abgebrochen, weil Dnemark sich weigerte, aus Garantien zum Schutze der deutschen Nordschleswiger einzugehen. 1878 wurden in einem Vertrag zwischen sterreich und Preußen jene Worte des 5. Prager Artikels mit der Magabe, da die Bevlkerungen der nrdlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dnemark vereinigt zu werden, an Dnemark abgetreten werden sollten"
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