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1. Angewandte Geschichte - S. 318

1910 - Leipzig : Dieterich
318 Und nun erhoben sich dieselben Mchte gegen das Papst-tum, die bisher den kaiserlichen Universalismus bekmpft hatten: 1. In Sizilien, in Ungarn, in England lehnte sich das er-starkende Nationalgefhl gegen die ppstlichen Weltherrschaftsansprche auf. Besonders lehrreich ist das Verhalten der franzsischen Könige: Schon der glaubenseisrige Ludwig Ix. der Heilige stellte auf dem Wege der Gesetzgebung das Selbstbestimmungsrecht des Staates gegen kirchliche Eingriffe sicher. Durch die pragmatische Sanktion von 1269 legte er den Grund zu einer nationalen Kirche, die aus dem Boden des Katholizismus stand, aber nicht unbedingt vom Papste ab-hing. Von nationalen Gesichtspunkten ausgehend, regelte er die Be-setzung der geistlichen Stellen und machte die Befriedigung der finanziellen Ansprche Roms fr jeden einzelnen Fall von der Erlaubnis des Knigs abhngig. Er ntigte den Papst, diese Bestimmungen frmlich anzu-erkennen. Zu einem auerordentlich folgenschweren Konflikt zwischen dem nationalen Staat und der Kurie kam es unter dem franzsischen König Philipp Iv. dem Schnen. Der Papst bestritt dem Könige das Recht, ohne ppstliche Genehmigung die Geistlichkeit seines Reiches zu einer Steuer heranzuziehen; er berief 1302 ein allgemeines Konzil und forderte den König auf, persnlich zu erscheinen oder Anwlte zu schicken. Da tat Philipp Iv. den entscheidenden Schritt, da er den Streit an die Nation brachte und die Sache des Knigtums zu einer Sache des ganzen franzsischen Volkes machte; er berief die Reichsstnde, und die franzsische Geistlichkeit richtete ein Schreiben an den Papst. Als Bonisaz Viii. mit der Bulle Unam Sanctam antwortete und 1303 Bann und Absetzung gegen Philipp Iv. aussprach, da lie dieser ihn zu Anagni gesangen nehmen. Der Papst wurde zwar bald befreit, starb aber noch in demselben Jahre. Es solgte die Zeit der vlligen Abhngigkeit des Papsttums von den sranzsischen Knigen, der sogenannten babylonischen Ge-fangenschast (13051377). Die Ppste blieben in Frankreich, residierten seit 1309 zu Avignon; die Mehrzahl der Kardinle bestand aus Fran-zosen. Den anderen Staaten gegenber hielten die Ppste an ihren weitgehenden Ansprchen fest; aber in Frankreich waren sie nur Hof-bifchfe der Könige. Von Philipp Iv. gedrngt, hat der Papst Cle-mens V. 1312 den Tempelorden aufgehoben. 2. In Deutschland bernahmen die Fürsten die nationalen Ausgaben. Abermals war zwischen Kaiser und Papst, zwischen Ludwig von Baiern (13141347) und Johann Xxii., der alte Streit entbrannt.
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