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1. Deutsche Geschichte - S. 145

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
39. Gericht und Recht im Mittelalter. 145 am Pranger ober Schandpfahl auf ffentlichem Platze. Die Städte legten in Rathusern oder in Mauertrmen Gefngnisse an und brachten damit die Haft- oder Freiheitsstrafen auf. Fr widerspenstige Gefangene war der Fublock oder Stock aufgestellt, in welchen die wagerecht ausgestreckten Beine und Arme stundenlang ein-gespannt wurden. 5. Faustrecht und Fehdewescu. Die Fürsten und Herren suchten ihr Recht meist nicht bei den ordentlichen Gerichten, sondern bten auf eigene Hand Vergeltung, wenn ihnen jemand Unrecht tat; dabei sttzten sie sich auf das altdeutsche Fehderecht. Wer nmlich einen andern bswillig verletzte, brach den Frieden mit dem Verletzten und dessen Familie und setzte sich mit ihnen in Kriegszustand. Man suchte dann den Friedensbrecher an Gut und Blut, an Besitztum und Leben zu schdigen. Diesen kleinen Krieg nannte man Fehde. Eben-so machten es die Städte, Adeligen und Ritter. Wer die strkste Faust hatte, behielt Recht. Das war das Faustrecht (S. 116). Da entstanden um geringer Ursache willen Streitigkeiten oder Fehden zwischen Fürsten und Herren, Rittern und Stdten. Jeder Grundherr mute darum stets mit einem starken Kriegsgesinde versehen sein. Wollte ein Ritter oder Herr eine Fehde beginnen, so sandte er seinem Feinde einen tfehbebrtef; dann sagte er sich gnzlich von dem Feinde los und kndigte ihm an, da er mit einem Heere gegen ihn ziehen werde. Jsin^bi6ricf' o ?tlnen wir uns der unrechten Gewalt und unseres Schadens an euch, an Land, Leuten und Gtern erwehren, so wollen wir es tun Ss'61 asn ^ fahret haben und euch da nicht zu antworten; denn imrps rjl8t r, !-fr !' Iebls und Io von aller Treue und Pflicht wegen der unrechten Gewalt, die ihr an uns getan habt mit Raub und Brand und Ge-fangms, Wider eure besiegelten Briefe". Dann dauerte es nicht lange, und ein feindliches Heer laq vor der Burg. Konnten die Feinde den Belagerten selbst nicht beikommen so trieben ste den zugehrigen Bauern das Vieh von Stall und Weide steckten die Huser in Brand, zertraten Gras und Getreide oder mhten es ab und besten den Acker mit Unkraut. Der Bauer wurde erschlagen oder gefangen fortgefhrt, und niemand ersetzte ihm seinen Schaden oder kmmerte sich um sein Recht. Viele Ritter lebten von Fehde die meist nur ein Vorwand war, um zu rauben. Das Rittertum sank'von !.^"er Hohe herab. Gerieten die Ritter mit den Stdten in Streit so uberstelen sie die reisenden Kaufleute und .ftanhplsiitnp imh rmtfit' Reiten und Rauben ist keine Schand, Das tun die besten im Land."
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