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1. Deutsche Geschichte - S. 266

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
266 81. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen. 17131740. Staate diente. Damit war eines der wichtigsten Mittel politischer Kraft und Gre nicht blo fr das preuische Heer, sondern auch fr den preuischen Staat geschaffen. 4. Die Neuordnung der Staatsverwaltung, a) Verwaltungs-behrden. Friedrich Wilhelm I. hat auch die Verwaltung des Staates neu und einheitlich geregelt. Als oberste Verwaltungsbehrde setzte er das Generaldirektorium in Berlin ein, dem er die gesamte innere Verwaltung und das Finanzwesen bertrug und in welchem der König selbst den Vorsitz fhrte. Das Generaldirektorium bestand aus fnf Abteilungen; jede wurde von einem Minister geleitet, unter dem die Geheimen Rte" arbeiteten. Die eine Abteilung verwaltete das Justizwesen; die vier anderen sollten die Oberbehrden der Provinzen sein. Unter ihnen standen in den einzelnen Provinzen die Kriegs- und Domnenkammern mit einem Kammerprsidenten an der Spitze. Sie entsprachen den heutigen Kniglichen Regierungen. Steuerrte sorgten fr die Polizei- und Steuerverwaltung in den Stdten, Landrte fr die Verwaltung auf dem Lande. In Pots-dam setzte der König die Ober-Rechnungskammer ein, welche alle ffentlichen Einnahmen und Ausgaben zu beaufsichtigen und die Rechnungen aller Behrden auf das genaueste zu prfen hatte. Die Ober-rechnungskammer besteht noch heute. b. Die Beamten. Fr die Verwaltung stellte Friedrich Wilhelm I. besoldete, landesherrliche oder knigliche Beamte an und verpflichtete sie, alles auszufhren, was die Regierung des Landes verlange, und forderte, da sie ihre ganze Kraft feinem Dienste widmeten. Die Selig-keit ist fr Gott", schrieb er, aber alles andere mu mein sein". Der König selbst war vom frhen Morgen bis zum Abend im Dienste des Staats unermdlich ttig, gleichsam allezeit im Dienst. Darum aber verlangte er auch von seinen Beamten die grte Pflichttreue. Jedem war seine Pflicht aufs genaueste vorgeschrieben, und wer sie verletzte oder einem Untertanen Unrecht tat, der wurde ohne Gnade abgesetzt. Bei den Sitzungen der Kriegs- und Domnenkammern z. B. muten die Rte im Sommer um 7, im Winter um 8 Uhr anwesend sein. Wer zweimal fehlte, wurde entlassen; denn wir sie bezahlen, da sie arbeiten sollen", sagte der König. Mit eigenen Augen sah er nach, ob die Beamten ihre Schuldigkeiten taten; auch lie er sie durch Vorgesetzte berwachen, so da keiner vor dem Könige und den Vorgesetzten sicher war. Wehe, wenn er jemand nachlssig oder untreu fand! Als ihm gemeldet worden war, da der Torschreiber von Potsdam das Stadttor so spt ffne, da die Bauern nicht rechtzeitig zum Markte kmen, erschien der König eines Tages frh vier Uhr vor dem Bette des Torschreibers und prgelte ihn eigenhndig mit den Worten: Guten Morgen, Herr Torschreiber!" aus den Federn heraus. Durch eigenes Beispiel und strenge Ueberwachung erzog Friedrich Wilhelm seinen Beamtenstand. Die strenge Zucht, Tchtigkeit, Pflicht-treue und Zuverlssigkeit der preuischen Beamten steht feit jener Zeit berall im hohen Ansehen. So hat Friedrich Wilhelm I., der das preuische Heer schuf, auch den anderen Grundpfeiler des preuischen Staatswesens geschaffen, den tchtigen Beamten st and.
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