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1. Deutsche Geschichte - S. 372

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
372 105. Das Knigreich Hannover. 18141837. Regierungen der einzelnen Landschaften und ihre besonderen Landtage und Landstnde aufgehoben. Aber die Namen der alten Landschaften haben sich im Volksmunde und gewissen Bezeichnungen und Ein-richtungen erhalten bis heute. 5. Das Staatsgrundgesetz und die Ablsung der Grundlasten. Stde. Die preuischen Bauern waren teils vor, teils nach den Be-freiuugskriegeu freigeworden. In Hannover gab es Wohl in den Nord-seemarschen seit alters einen unabhngigen, freien Bauernstand, auch die Bauern, die von den Domnen abhingen, hatten Herrendienste und Abgaben abgelst; aber die brigen standen noch immer unter dem Druck der Grundherrschaft und lebten in Hrigkeit. Sie verdanken ihre Befreiung dem Osnabrcker Brgermeister Dr. Stve. Er stellte im hannoverschen Landtage einen Antrag auf Befreiung der Bauern, d. h. auf Ablsung der Herrendienste, Zehnten und sonstigen Abgaben. Als die Adeligen seine Forderungen verwarfen, schrieb er ein Buch lieber die Lasten des Grundeigentums in Hannover" und zeigte darin, wie dem hannoverschen Bauernstande geholfen werden mte. Gleichzeitig forderte Stve immer wieder ein Staatsgrundgesetz und eine Aenderuug der bestehenden Verfassung, da nur so eine Ab-lsung der Grundlasten herbeigefhrt werden knne. Da starb im Jahre 1830 König Georg Iv., und in Frankreich brach im Juli desselben Jahres eine Revolution aus (S. 363). Beide Ereignisse wurden fr Hannover von Bedeutung. Unruhen, die infolge der Pariser Ereignisse in verschiedenen Stdten des Landes ausbrachen, zeigten dem neuen Könige Wilhelm Iv. deutlich die Unzufriedenheit des Volkes und veranlaten ihn, auf Stves Antrge einzugehen. Der Landtag wurde um 15 Vertreter des Bauernstandes vermehrt, und der Gttinger Professor Dahlmann erhielt den Auftrag eine Verfassung, das Staatsgrundgesetz, auszuarbeiten. Es wurde dem Landtage vorgelegt und vom Könige im Jahre 1833 genehmigt. Nun war auch der Weg frei fr die Aus-fhrung des Ablsungsgesetzes, das bereits 1831 erschienen war und dem nur die Ablsungsordnung hinzugefgt wurde. Nun konnte jeder die Lasten, die auf feinem Grund und Boden ruhten, ablsen, indem er seinem Grundherrn einmal den 25 fachen Wert der jhrlichen Lasten bezahlte. Zur Erleichterung der Ablsung errichtete der König in Hannover die Landeskreditanstalt, die noch heute besteht. Sie sollte den Grundbesitzern Geld zu migem Zinsfue auf Amortisation oder Abtrag leihen. Davon haben viele hannoversche Bauern Gebrauch gemacht. Da der hannoversche Bauer heute durchweg im Wohlstand als freier Mann auf freier Scholle sitzt, das verdankt er vornehmlich dem zielbewuten Vorgehen Stves. 6. Gemeinheitsteilung und Verkoppelnng. Die Befreiung und Hebung des Bauernstandes im Hannoverschen ist vervollstndigt durch das Gesetz der die Gemeinheitsteilung und Verkoppelung. Heute hat jeder Grundbesitzer seine Grundstcke, Acker- und Wiesenbreiten in der Feldmark mglichst in einem oder in mehreren groen Stcken oder Koppeln" zusammenliegen; ein geordnetes Wegenetz durchzieht die Feldflur, und jeder kann auf ebenem Koppelwege jederzeit ohne Hin-
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