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1. Deutsche Geschichte - S. 374

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
374 105. Das Knigreich Hannover. 18141837. 7. Die Trennung Hannovers von England und König Ernst August. 1837. Wilhelm Iv., König von England und Hannover, starb im Jahre 1837 kinderlos. Victoria, seine Nichte und Nachfolgerin, war nach deutschem Recht zur Erbfolge in Hannover nicht berechtigt. Es wurde vielmehr Ernst August, Herzog von Cumberland, der fnfte Sohn Georgs Iii., König von Hannover. Somit lste sich die un-natrliche Verbindung Hannovers mit England. Das hannoversche Land konnte sich nun selbstndig entwickeln und empfand daher die Trennung als eine Wohltat. Ernst August war in Hannover nicht unbekannt: er hatte die Universitt Gttingen besucht, hatte bei den Osnabrcker Knigin-Husaren gestanden, in den Koalitionskriegen (1794) sich durch persnliche Tapferkeit ausgezeichnet und seit 1795 als Generalleutnant in Hannover seinen Wohnsitz gehabt. Seit 1815 mit Friederike von Mecklenburg, der Schwester der Knigin Luise von Preußen, vermhlt, wohnte er abwechselnd in London und in Berlin. Ernst August war fast ein Sechziger, als er als König in Hannover einzog. Vllig in englischen Anschauungen groß geworden, kaum der deutschen Sprache mchtig, verstand er zuerst die Hannoveraner nicht. Wohl war er ein gerechter König; aber seine guten Absichten verbargen sich unter einer schroffen Hlle, und als er knrz nach seinem Regierungsantritt das Staatsgrundgesetz von 1833 ohne weiteres aufhob, entstand eine groe Verbitterung im Volke. Sieben Gttinger Professoren erklrten bei der Huldigung fr den neuen König, sie fhlten sich in ihrem Gewissen behindert, den Huldigungseid anders zu leisten, als nach der Verfassung von 1833, und verweigerten einen neuen Huldigungseid, unter ihnen die Brder Grimm, Dahlmann und Wilhelm Weber (Gttinger Sieben"). Sofort setzte der König sie ab und verwies drei des Landes. Spter shnte sich das Volk mit dem Könige aus, als es sah, wie er durch eine Reihe guter Gesetze das Wohl des Landes zu frdern suchte. An die Stelle des umgestoenen Staatsgrundgesetzes setzte er im Jahre 1840 das Landesverfassungsgesetz, das die Rechte der Stnde einschrnkte, u. a. auch die Minister den Stnden gegenber unverantwortlich machte, das ferner die Thron-folge so ordnete, da auch der blinde Sohn des Knigs, der Kronprinz Georg, zur selbstndigen Fhrung der Regierung berechtigt war und eine Regentschaft fr ihn nicht einzutreten brauchte. Diese Be-stimmnng sollte fr das Bestehen des Knigreichs Hannover ver-hngnisvoll werden. 8. Hannover als Kuigsstadt. Seitdem die Stadt Hannover wieder Wohn-sitz der residierenden Fürsten geworden, geno sie groe Vorzge. Durch die knig-liche Hofhaltung, durch die zahlreichen Behrden, die starke Garnison und die gro-artigen Bauten, fr die der König während seiner Regierung Millionen aus eigenen Mitteln anweisen lie, hatten alle Einwohner Hannovers groe Vorteile. Schon im Jahre 1817 war das Schlo an der Leine zu einem einheitlichen Bau umgestaltet, 182632 die Waterloosule erbaut, und im Jahre 1831 hatte Hannover das Polytechnikum, jetzt die technische Hochschule, erhalten. In wenigen Jahren nach dem Regierungsantritt Ernst Augusts entstand ein ganz neuer Stadtteil, die Ernst August-Sladt, zwischen Bahnhof und Georgswall. Auf knigliche Kosten wurde der Friederikenplatz angelegt, das Ernst August-Palais ausgebaut, das Zeughaus, das Blinden-Jnstistut, das neue Regierungsgebude, das Schauspielhaus it. a. m. errichtet. Die Schlsser und Gartenanlagen in Herren-hausen wurden verschnert und erweitert, und in dem Berggarten lie der König
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