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1. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball - S. 145

1912 - München : Oldenbourg
Bayern unter König Maximilian Ii. 145 freiheit, Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege re. rc.) und fügte eigene hinzu (Schwurgerichte, Umwandlung der bäuerlichen Grundlasten [Sehnten] in ablösbare Bodenzinse, Beseitigung der Patrimonialgerichtsbarkeit auf dem Lande u. dgl.). Dann ging Maximilian an den Ausbau des Koustitutio-nalismus. Die M i n i st e r v e r a n t w o r t l i ch k e i t bei Verletzung der Staatsgesetze erhöhte den Einfluß der Volksvertretung. Ein neues Land-tags Wahlgesetz verfügte, daß die Abgeordneten nicht mehr nach Ständen, sondern (in indirekter Wahl, d. H. durch Wahlmänner) nach Wahlkreisen gewählt werden sollten. Außerdem erhielt die Abgeordnetenkammer das Recht der Initiative (Antragstellung). Diese streng konstitutionelle Gesinnung bewahrte der König zeitlebens. Als sich später (1859) Mißhelligkeiten zwischen der Kammer und dem Ministerium v. d. Psordten ergaben, erklärte er: „Ich will Frieden haben mit meinem Volke" und entließ das Ministerium. 2. Wirtschaftliche Maßnahmen. Zur Hebung des Bauernstandes diente die obenerwähnte Beseitigung der letzten feudalen Rechte und Lasten. Wichtig für den Ackerbau waren die Untersuchungen des in München tätigen Chemikers Liebig (vgl. S. 116) über die Pflanzenernährung. Ein besonberes Verbienst erwarb sich König Max um die Förderung der Industrie durch Erweiterung des Verkehrswesens, durch Errichtung der Gewerbe- und Handelskammern und durch die (erste) deutsche Industrieausstellung in dem für solche 1854 Zwecke neuerbauten Münchener Glaspalast (von Cramer-Klett). — Großartiger Wohltätigkeitssinn trieb den edlen Fürsten und seine hochherzige Gemahlin Marie (von Preußen) zu menschenfreundlichen Stiftungen (St. Johannisverein für unglückliche Kinder, Töchterheim Neuberghausen bei München u. ä.). 3. Rechtspflege und Verwaltung gewannen dadurch, daß man sie trennte, b. h. beibe selbstänbig machte. Notariate und Bezirksämter wurden er- 1862 richtet, die Strafgesetzbücher verbessert und das allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch eingeführt. 4. Sorge für Volksbildung, Künste und Wissenschaften. Dem Volksund Mittelschulwesen dienten verbesserte Stnbienpläne und neue Lehrmittel. Den Hochschulen kamen zeitgemäße Sehreinrichtungen (Apparate u. ä.), die Seminare (behufs Einführung in die wissenschaftlichen Methoben) u. bgl. zu-statten. Begabte Studierende erhielten Stipendien ober fanden kostenfreie Aufnahme in dem hiefür erbauten Maximilianeum (in München). — Zur Verschönerung bet Hauptstabt schuf man die Maximiliansstraße mit hervor-ragenben Kunstbauten, die Gasteiganlagen an der Isar und die Maximiliansanlagen. — Tiefes und feinfühliges Verstänbnis hatte Max für das Kunstgewerbe, besten Pflege und Weiterbilbung mit Bayerns und namentlich Münchens Zukunft seitbem eng verknüpft ist. So errichtete der König „feinem Volk zu Ehr und Vorbilb" das Bayerische Nationalmuseum, eine groß-gegr. 1854 artige Sammlung von Erzeugnissen des Kunstfleißes, besonbers des vaterlän-bischen; an den Innenwänden des stattlichen Gebäudes prangen Wanbgentälbe mit Begebenheiten aus der bayerisch-pfälzischen Geschichte. Ähnlichen Zwecken wie das Nationalmuseum war auch das ungefähr gleichzeitig entstanbene Germanische Mus eum (für beutsche Altertümer und Kunstgegenstänbe) in gegr. 1852 Nürnberg gewibmet. — Eine Kunstausstellung (im Münchener Glas- 1858 Palast) sollte die Entwicklung der deutschen bilbenben Kunst im 19. Jahrh, veranschaulichen. Loren», Oberstufe Iii. 10
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