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1. Von den Anfängen der Germanen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges : Lehraufgabe der Unterprima - S. 6

1911 - Leipzig : Teubner
6 Erster Zeitraum. lebten, berwiegend Reiterheer, doch besaen auch die Westgermanen, z. B. in den Batavern, treffliche Reiter. Die Hauptmasse kmpfte zu Fu: steinerne Wurfhammer, Steinxte und die Farmea, eine zu Wurf und 4 v Sto geeignete kurze Lanze mit schmaler Eisenspitze, waren neben der alt-hergebrachten Keule die Angriffswaffen; Harnisch, Helm und Schwert waren selten, aus Weiden geflochtene oder Holzschilde dagegen besaen fast alle. Jede Abteilung fhrte, als Sinnbild des Kriegsgottes, ein Feldzeichen, sei es geschnitzt oder auf einen Schild gemalt (daher unser schildern"). Spter bernahmen die Germanen mancherlei von dem Kriegswesen der Rmer; so ist die bei dm Goten und Wandalen bezeugte Tausendschaft" aus dem Bestreben hervorgegangen, die rmische Legion nachzubilden. Besitzverhltnisse- 4. Das wirtschaftliche Leben in Volk und Familie. Die verschiedenen Entwicklungsstufen, die das germanische Wirtschaftsleben durchlaufen hat, bis es den Eigenbesitz an Grund und Boden erreicht hatte, knnen wir an der Hand unfrer Hauptquellen fr die lteste deutsche Geschichte, Csar und Tacitus, mit ziemlicher Deutlichkeit erkennen. Bei der Besitz-ergreifung eines Gebietes wurde der Gau die Okkupationseinheit, die Ge-samtheit der Gaugenossen Besitzerin des Landes. Sie verteilte, jhrlich wechselnd, Stcke davon an die Sippen, die ihrerseits genosfenschaft-lich die Bewirtschaftung vollzogen, während die Hausstnde (Familien) nur das Arbeitsgert und die fahrende Habe" besaen, wozu das auf dem Wagen gefahrene Haus gehrte. Zur Zeit des Tacitus erscheint die Sippe im Besitz ihrer Dorfmark, war also zur Markgenossenschaft geworden^); sie teilte jedem Familienvorstande jhrlich einen Anteil am' Ackerboden zu, zwar nicht als Sonderbesitz, aber zur Sondernutzung; nur die Hofsttte war zum Eigentum geworden. Wiese, Wald und nicht bebautes Land, zusammen die Allmende genannt, blieben in unterteilter Benutzung; Hofsttte und das Anrecht auf Ackerland und Mitbenutzung der Allmende hie die Hufe". Was die Entstehung des privaten Besitzes an Ackerland noch jahrhundertelang 1jmljtelt, war wohl der konservative Genossenschaftssinn der Germanen, dem jedes Heraustreten aus dem Rahmen der Sippe und jede Ungleichheit im Besitze lange undenkbar erschien. Jeden-. falls hat erst die Besitzergreifung rmischen Bodens den Germanen den Sonderbesitz gebracht. Ackerbau- (Srst durch das rmische Vorbild haben die Germanen auch einen in- tenfiveren Betrieb des Ackerbaus kennen gelernt. Ursprnglich herrschte die Ur Wechselwirt schuft zwischen Gras- und Ackerland, auch Feldgraswirtschaft genannt; der Acker wurde mit der Hacke bearbeitet, Stall-dngung war unbekannt. Die Feldarbeit stand nicht in Ansehen, man scheute auch das Roden, und so wurde nur so viel bebaut, als zum Bedarf durchaus ntig war; darber hinaus geschah es hchstens in der Nhe der rmischen Grenzkastelle, wo lohnender Absatz winkte. Angebaut wurden hauptschlich 1) So kommt es, da das Dorf den Namen der Sippe trgt, und zwar ur-sprnglich mit dem besitzanzeigenden Beiwort zu". Daraus erklrt sich die dativische Form der namentlich in Sddeutschland weit verbreiteten uralten Ortsnamen auf ittgen" (schwbisch) und imgen" (mitteldeutsch) z. B. (zu den) Sigmaringen (Sippe des Sigmar), Straubing (Sippe des Strubo).
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