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1910 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Hentze, Karl
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Die Neuzeit.
Kreuz und Pflug" ein so ansehnliches Gebiet fr Deutschland, da er mit dem Titel eines Markgrafen von Brandenburg unter die deut-schen Kurfrsten ausgenommen wurde. Durch das Reichsgesetz der ^urwrde Goldenen Bulle kam 1356 die Kurwrde dauernd an Branden-brg.
2. Brandenburg unter den Hoheuzolleru. Kaiser Sigismund bertrug 1415 während des Konzils zu Konstanz dem ver-Friedrich I. dienten Burggrafen von Nrnberg Friedrich von Hohen-zollern die Mark Brandenburg als erbliches Lehen. Zu-gleich wurde ihm die Lehnshoheit der Pommern zugesprochen. Friedrich Ii. Sein Sohn Friedrich Ii. Eisenzahn erhob die Doppelstadt Berlin-Klln zu seiner Residenz und erwarb die Neumark. Dessen Nach-folger Albrecht Achilles bestimmte 1473 durch das nach ihm benannte Hausgesetz Ad) {Heische Hausgesetz, da die Marken stets ungeteilt auf den ltesten Sohn des jeweiligen Kurfrsten bergehen und die jngeren Shne mit den frnkischen Frstentmern Ansbach und Bayreuth ab-Joachim I. gesunden werden sollten. Joachim I. gab die Lehnshoheit der Pom-mern gegen das Recht der Erbfolge bei einem etwaigen Aussterben Joachim ii. der Pommerschen Herzge auf. Unter seinem Nachfolger Joachim Ii. wurde 1539 die Reformation in der Mark Brandenburg ein-gefhrt. Er schlo 1537 mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau eine Erbverbrderung ab, die die sptere Erwerbung Schlesiens vorbereitete, wenn sie auch nicht von König Ferdinand, dem Lehnsherrn des schleichen Herzogs, als rechtsgltig anerkannt worden war. Auerdem erlangte er von dem Könige von Polen die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Preußen, das damals unter der Regierung des ihm verwandten gemtskranken Herzogs Friedrich Albrecht Ii. stand. Joachim Friedrich bernahm infolgedessen die Johann vormundschaftliche Verwaltung Preuens. Johann Sigismund hatte ,g.smun ^ m-t <%mcl) der Tochter des Herzogs Albrecht Ii. von Preußen und der Prinzessin Eleonore von Kleve vermhlt und dadurch sowohl auf Preußen, als auch auf die rheinischen Lnder Kleve, Mark, Ravens--berg, Jlich und Berg Erbansprche erlangt. Von letzteren fielen ihm Kleve, Mark und Ravensberg 1614 durch den Teilungsvertrag von Xanten zu. Auch das Herzogtum Preußen wurde nach dem 1618 erfolgten Tode Albrechts Ii. mit Brandenburg vereinigt. So hatte der Hohenzollernaar fast gleichzeitig im Osten und Westen Deutschlands festen Fu gefat. Freilich blieb vorlufig die Georg polnische Lehnshoheit der Preußen bestehen. Georg Wil-K m Helm, in dessen Regierungszeit der grte Teil des Dreiigjhrigen Krieges fiel, hielt zuerst treu zum Kaiser, lie sich dann von Gustav