Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Mittelalters - S. 68

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 68 — (Ss entstellt wieder die von Kart b. ©t, beseitigten Stammherzog-tümerj): L ^ Frankfurt, Speier, Worms, Mainz, Würzburg, Fulba. 2. Alamannien oder Schwaben.2) Straßburg, Augsburg, Ulm, Constanz, St. Gallen, Chur. 3. Bayern. # Regensburg, Freising, Eichstädt, Jngolstabt. ^Ätümer (p. 46) und Hamburg, Barbewyk, Goslar, Soest, Corvey, Gandersheim, Draunschweig. 5‘ ^Aachen, Köln, Lüttich, Nymwegen, Trier, Metz, Toul, Verdun. Zwischen Frankreich und Deutschland bilden sich zwei selbständige a Nieder-Burgund, gegründet 879 durch Graf Voso v. Vienne, b. Hoch-Burgünd, gegründet 888 durch den Welfen Rudolf _ Nach dem Aussterben der Karolinger drohte Deutschland sich m Stammherzoatümer aufzulösen. Aber die Geistlichen, namentlich Erzbischof Hatto von Mainz, überzeugten die Herzöge, daß den äußeren Feinden gegenüber eme feste Centralaewalt im Reiche sein müßte, und setzten es durch, daß aus den Herzogen ein König als gemeinsames Oberhaupt gewählt wurde. So wurde Deutschland „ein Wahlreich." §♦ 23. Vorbemerkungen über die Zeit der Wahlkaiser. A. Durch die Wahl der Fürsten war der Gewählte deutscher König, durch die päpstliche Krönung in Rom (seit Otto I.) römischer Kaiser Aus ^eide^Titeln entstand der allgemein gebräuchliche Titel „beutscher Kaiser," welchen sich in späterer &it auch die Könige ohne Kaiser-fronung beilegten, und mit welchem wir alle deutschen Komge zu B. Wennauch eine ^Wahl immer stattfanb, so wurde es doch Usus, den Sohn oder nächsten Verwandten des Kaisers zu wählen. > Kräftige Kaiser ließen bei Lebzeiten ihren Sohn zum König wählen und krönen. 2) Mil von den Westfranken der Name „Alamannia" (1 Allemagne) für ganz Deutschland gebraucht wird, nimmt das Herzogtum allmählich von den ebenfalls ansässigen Sueben den Namen „Schwaben"
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer