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1. Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main - S. 124

1906 - Frankfurt a.M. : Neumann
-Vilm ~ mute, von welchem aus er seine Anhnger belehnte; auch verfgte er nur der eine kleine Truppenmacht, die von Karl besiegt wurde. Schwer erkrankt, verzichtete er zugunsten Karls auf die Knigswrde und starb dann im Johanniterkloster zu Frankfurt, welches in der Schur-gaffe lag. Sein Grabdenkmal steht noch heute im Dom. V 2. Die Goldene Bulle. Karl sorgte fr die Ordnung des Reiches. Im Jahre 1356 erlie er das Reichsgrundgesetz der Golde-nen Bulle, in welchem der wichtige Angelegenheiten des Reiches Bestimmungen geschaffen wurden, die Jahrhunderte hindurch Gltig-feit gehabt haben. Vor allem enthielt dieses Gesetz Bestimmungen der die Kuigswahl. Wie hatte sich doch schon lngst die Ge-wohnheiten fr dieselbe gendert! Ursprnglich versammelten sich alle freien Männer zu ihr, spter alle geistlichen und weltlichen Fürsten mit ihren Lehnsmannen. Seit dem Jahre 1255 aber nahmen sieben Kurfrsten die Wahl ganz allein vor. Doch fehlte diesem Tun die gesetzliche Besttigung, und auerdem waren einzelne Kurstimmen hei umstritten. Die Goldene Bulle regelte die Wahl. Drei geistliche Fürsten, die Erzbischse von Mainz, Kln, Trier, und vier weltliche, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg, sollten hinfort den König whlen. War das Reichsoberhaupt gestorben, so mute der Erzbischos von Mainz die anderen Kurfrsten auf einen bestimmten Tag nach der Wahlstadt Frankfurt einladen, wo dann in der Wahl-kapelle der Bartholomuskirche die feierliche Handlung stattfand. Er-folgte die Wahl einstimmig und war der Gewhlte zugleich Kurfürst, so wurde er sogleich in feierlichem Gottesdienste auf den Hochaltar ge< setzt. Dann belehnte er die Kurfrsten und zog nach der Krnungs-stadt Aachen, um dort die Krone aus den Hnden des Erzbischoss von Kln zu empfangen. Von besonderer Wichtigkeit war die Stellung, welche die Goldene Bulle den Kurfrsten gegenber dem Könige ein-rumte. Sie erhielten nmlich fr ihre Gebiete alle wichtigen kniglichen Rechte. Fortan waren sie oberste Richter in ihren Sndern, durften Mnzen schlagen, Zlle erheben. Sie waren also wirkliche Landesherren und dem Reichsoberhaupt nur dem Namen nach unter-geben. Diese Rechte hatten sie ja in Wirklichkeit schon lngst ausgebt; in der Goldenen Bulle wurden ihnen dieselben gesetzlich zugesprochen. Was die Kurfrsten hier erhielten, das erstrebten auch die brigen Fürsten und haben es auch erlangt. Der Reichsstadt Frankfurt legte die Goldene Bulle eine Reihe wichtiger Verpflichtungen auf, die sie bei Verlust ihrer Vorrechte streng erfllen mute. So hatte sie dafr zu sorgen, da kein Kur-frst mehr als 200 Mann mitbrachte, darunter hchstens 50 Bewaffnete. Es war dies deshalb festgesetzt, damit keiner durch groes bewaffnetes
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