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1. Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main - S. 132

1906 - Frankfurt a.M. : Neumann
132 oft bei Nacht berfallen, in Brand gesteckt und ausgeraubt. In dieser Zeit schtzten die Frankfurter ihre eigene Feldmark durch die sge-nannte Landwehr. Diese war ein durch Aushebeu zweier Grben gebildeter Wall, der mit Bumen, meistens Erlen, bepflanzt wurde. Die Zweige derselben flocht man zu einem sogenannten Gebck ineinander, so da wenigstens Reiter nicht hinber konnten. Da, wo die von der Stadt ausgehenden groen Straen die Landwehr schnitten, errichtete man Warten; das waren feste Trme, auf denen Wchter saen, welche die Annherung feindlicher Scharen durch Aushngen von brennenden Pechpfannen anzeigen muten. Auf dieses Zeichen kamen die Brger bewaffnet herbei, um die Feinde zu verjagen. Die Bocken-heimer, die Gallus-, die Friedberger und die Sachsen-Huser Warte sind noch vorhanden. An manchen Stellen kann man heute noch den Lauf der Landwehr verfolgen. So ist ein Stck erhalten im Walde zwischen Oberrad und der Sachsenhuser Warte, ein anderes nahe am Forsthaus; auch hinter den Friedhfen an der Eckenheimer Landstrae lt sie sich nach der Friedberger Warte zu im Felde noch deutlich verfolgen. Dem Fehdeunwesen wollte Kaiser Maximilian I. ein Ende machen. Er hob das Fehderecht auf und verkndete auf dem Reichstage zu Worms 1495 den sogenannten Ewigen Landfrieden, nach welchem jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichs-acht verboten war. Die Streitigkeiten der Reichsstnde oder der Unter-gebenen verschiedener Reichsstnde sollte ein oberster Gerichtshof, das Reichskammergericht, entscheiden. Dieses wurde im Jahre 1495 in Frankfurt von Kaiser Maximilian selbst erffnet und hielt seine Sitzungen im Braunfels am Liebfrauenberg ab. Doch wurde es schon 1497 nach Speyer verlegt; von da kam es fast zweihundert Jahre spter nach Wetzlar. Die Richter dieses Gerichts sowie die-jenigen der frstlichen Gerichte waren studierte Leute. Zur Unterhaltung des Kammergerichts und zur Deckung anderer Reichskosten lie der Kaiser eine allgemeine Steuer erheben, die der Gemeine Pfennig hie. Das war die. erste regelmige Geldsteuer im Reiche. Die Ritter entzogen sich ihr, weil sie Kriegsdienste leisten muten. b) Die Femgerichte. Eine Zeitlang haben im spteren Mittelalter: die Femgerichte (d. i. Genossenschaftsgerichte) fr ganz Deutsch-land Bedeutung gehabt, obgleich sie nur auf westflischem Boden abgehalten wurden. Die Gerichtsstellen hieen Freisthle, weil sie der einheimischen Obrigkeit nicht unterstellt waren, sondern direkt unter dem Kaiser standen. Die Freisthle zhlten nach Hunderten. Den Vorsitz bei einem solchen Gerichte fhrte der Freigraf, der vom Kaiser belehnt wurde; ihm zur Seite standen die Freischffen. Die Sitzungen der Freisthle waren ffentlich, doch wuten sich die
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