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1. Geschichte für die Mittelschulen der Stadt Frankfurt am Main - S. 133

1906 - Frankfurt a.M. : Neumann
133 Leute auch von allerlei geheimnisvollen Vorgngen zu erzählen. Die Freigrafen nahmen aus allen Teilen Deutschlands Klagen entgegen und luden die Angeklagten vor. Erschienen diese, so wurden sie sofort abgeurteilt, blieben sie aus, so waren sie verfemt. Jeder Freischffe hatte dann das Recht und die Pflicht, die Strafe an dem Verfemten zu vollziehen, wo er ihn faffen konnte. Doch wurde solchen Vorladungen nur kurze Zeit wirklich Folge geleistet; denn es stellte sich bald die Un-Mglichkeit heraus, die Urteile zu vollstrecken. Zudem galten alle Frei-stuhle als gleichberechtigt. Der Angeklagte konnte sich ohne weiteres gegen den Klger an einen anderen Freistuhl wenden, und dann galt das Urteil des ersten nicht. Dadurch litt ihr Ansehen. Als viele Freisthle gar ein Geschft aus ihren Rechten machten, ging es fchnell mit ihnen bergab, und bald hatten sie nur noch rtliche Bedeutung. An ein-zelnen Stellen haben sich noch Spuren der Femgerichte bis ins 19. Jahr-hundert erhalten; in Dortmund grnte bis vor kurzem noch eine Femlinde. c) Folter und Strafen. Grausam und barbarisch war im Mittelalter die Behandlung der Angeklagten. Leugnete einer die ihm zugeschriebene Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglcklichen Daum- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder der-artig zusammenpreten, da das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Mau hing ihn mit den Hnden an der Decke auf und beschwerte die herabhangenden Fe mit schweren Gewichten, fo da sich der Krper des Gemarterten unter grlichen Schmerzen aus-dehnte. Wie mancher Unschuldige hat in dieser Not Verbrechen gestanden, an die sein Herz nie gedacht hatte, nur um durch Hinrichtung aus dieser entsetzlichen Qual befreit zu werden. Die Hinrichtung fand statt durch Aufhngen am Galgen (Galgenfeld am jetzigen Hauptbahuhofe; Galgengasse jetzt Groe Gallusstrae) oder auch durch Schwert und Beil. Bei kleineren Vergehen wurde der Krper zur Strafe verstmmelt, die Augen wurden geblendet, Hnde oder Fe abgehauen, Nase und Ohren abgeschnitten. Mancher mute auf dem Markte der Stadt an einem Schandpfahl, dem Pranger, stehen und sich von den Vorbergehenden verspotten lassen. Die Folter wurde auch gegen die Hexen gebraucht. Allgemein glaubte man, da es Frauen gbe, welche mit dem Teufel im Bunde stnden. Dieser verleihe ihnen die Kraft, Menschen und Haus-tieren Schaden zuzufgen, ja sie durch ihren bsen" Blick zu tten. Alljhrlich in der Walpurgisnacht htten sie aus dem Brocken eine Zusammenkunft mit dem Teufel; auf Besenstielen oder schwarzen Bcken ritten sie durch die Luft dahin. So stellte man sich die Hexen vor. Kam eine Frau in den Verdacht, eine Hexe zu sein, so wurde sie ins Gefngnis geworfen. Durch die furchtbaren Martern der Folter er-prete man von ihr unsinnige Gestndnisse der Teufelsgeschichten und Zauberet. Der Scheiterhaufen endete dann ihre Leiden. Taufende von
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