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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 348

1889 - München : Franz
348 Frankreich vor der Revolution. Frankreich bor der Revolution. Stellung nach Frankreich hatte unter Ludwig Xiv. einen bedeutenden Aufschwung auen. genommen; ja es war um 1680 der mchtigste Staat des Kontinents geworden, der in den Rennionen seine Nachbarn (Spanien und Deutsch-laud) sogar mitten im Frieden ungestraft berauben durfte. Dieses bergewicht wurde zwar durch deu spanischen Erbfolgekrieg gebrochen, aber immerhin blieb Frankreich in allen politischen Fragen einer der einfln-reichsten Staaten Europas. Innere Ver- Mit dieser Machteutsaltuug nach auen hielt jedoch die innere Ent-Hltnisse, mickeluug nicht gleichen Schritt. Die absolute Monarchie fate König. ^Qr aqe Grfte des Staates zu planmiger Verwendung gegen das Ausland zusammen, aber sie versumte es, die wichtigsten inneren Fragen zu lsen, und zwar vornehmlich, weil der Monarch von den Wnschen und Bedrfnissen seiner Unterthanen gar keine gengende Kenntnis hatte und bei der Form, die der Staat einmal angenommen hatte, gar nicht nehmen konnte. Denn es gab keine Krperschaft, durch welche die Beschwerden der Nation auf gesetzlichem Wege dem Staatsoberhaupte htten Etats kund werden knnen. Im Mittelalter hatte das Reich zwar eine Ver-generaux. tretung der drei obersten Stnde, des Klerus, des Adels und des Brger-tnms der Städte, also einen Reichstag gehabt, den die Könige nach Bedrfnis und Belieben berufeu hatten. Aber dieser war seit dem 17. Jahrhundert (1614) nicht mehr zusammenberufen worden. Dadurch war wohl das Knigtum vllig unbeschrnkt geworden, aber auch so gut wie auer Berhrung mit seinen Unterthanen geraten. Und wie der König Stnde, von seinem Volke, so waren die Stnde des letzteren untereinander durch Schranken getrennt, welche fr die einen bermige Bevorrechtung, fr die andern unbillige Belastung brachten. So waren die beiden ersten Stnde des Knigreichs, der Klerus und der Adel, im Besitze von fast zwei Drittel des Grundes und Bodens, wofr sie jedoch als die Privilegierten unverhltnismig niedrige (direkte) Abgaben zu entrichten hatten, deren Hauptlast dafr auf dem dritten Stande, dem Brger- Steuersystem, tum, lag. Was aber das ganze Steuersystem noch verhater machte, war der Umstand, da der Staat das Recht, seine Geflle zu erheben, an Privatpersonen verpachtete und dadurch diesen die Gelegenheit bot, sich durch Anssangnng des Volkes zu bereichern ') und dasselbe durch ihre brutalen Unterbeamten zu tyrannisieren. Da diese Generalpchter" (fermiers generaux) gewhnlich Kreaturen des Hofes waren und ihren Gewinn meist in einem sittenlosen Faulenzerleben vergeudeten, aber auch die an den Staat abgelieferten Summen zum gute Teil vom Hofe in Ausschweifungen jeder Art verprat wurden, schien der Staat nicht mehr viel anderes als eine Einrichtung zur Ausbeutung des nichtadeligen Volkes zu sein. Zu den Privilegien des Adels und der Geistlichkeit gehrte aber noch ihre bevorrechtete Stellung den Bauern gegenber, die als Leibeigene dem adeligen Gutsherrn zu Abgaben von ihren Er-trgnissen wie zu Frondiensten mit ihrer Kraft und der ihrer Haustiere verpflichtet und der willkrlichen Gerichtsbarkeit ihres Gutsherrn unter- 1789 gab es 44 Generalpchter, von denen jeder fr sich wenigstens 30000 Mark Gewinn hatte.
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