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1. Geschichte des Mittelalters - S. 48

1904 - München [u.a.] : Franz
48 Umbildung des Stammesherzogtums zum Amts'herzogtum, Bei dieser Gelegenheit brachte Otto die Befugnis Mnzen zu prgen und die Bischfe des Landes einzusetzen an die Krone zurck und setzte in Bayern und spter in jedem Herzogtum einen Psalzgrasen ein, der darber zu wachen hatte, da der Herzog seine Gewalt nicht auf Kosten des Knigtums erweiterte. Eberhard von Kaum war Bayern beruhigt und neu geordnet, so erhob sich Franken, der Frankenherzog Eberhard. Dieser hatte einen Lehensmann, der ihm den Gehorsam verweigerte, mit Fehde berzogen. Otto, der als König das hchste Richteramt im Reiche besa, verurteilte wegen Landfriedensbruches den Herzog zu einer Geldbue, seine Helfer zur Strafe des Huudetragens. Obwohl Otto nach Vollzug seines Spruches die Verurteilten gndig aufnahm und reich beschenkt entlie, blieb Eberhard sein Feind. Nachbem er schon (938) in eine Emprung von Ottos Stief-bruber Thankmar verstrickt gewesen und vom König begnabigt worben war, verleitete er 939 beffen jngeren Bruder Heinrich Giselbert v. und den unruhigen Herzog Giselbert von Lothringen zum Lothringen, offenen Abfall. Diese Erhebung war die gefhrlichste, da sie fast das ganze Rhein- und Mainland erfate und die Emprer zeitweise sogar den franzsischen König zu Hilfe riefen. Zum Glck fr Otto fanden jedoch Eberhard und Giselbert, als sie in der Gegend von Kampf bei Andernach von einer Schar kniglich Gesinnter berrascht wurden, Andemach den Tod: Eberhard fiel im Kampfe, Giselbert, der in einem Kahne zu fliehen suchte, ertrank im Rhein; Heinrich flchtete nach Frankreich und gab dadurch seinem Bruder Gelegenheit als Schieds-richter in den Wirren des westlichen Rei'ches aufzutreten, das er bis Paris und Rouen durchzog und endlich 950 zugunsten des rechtmigen Knigs beruhigte, nachdem dieser wiederholt aus-brcklich aus Lothringen Verzicht geleistet hatte. * Umbildung des Stammesherzogtums zum Amtsherzogtum. Das Jahr 939 gehrt zu den entscheibenben der deutschen Ge-schichte: die herzogliche Gewalt war im Kampfe mit dem Knigtum unterlegen und hatte biesem bnrch ihre Erhebung den Anla gegeben sie umzubilben. Von der Zeit Ludwigs des Kindes bis auf Otto Volksherzog- den Groen hatte das^ Volks- ober Stammesherzogtum bestauben, tum. dessen Inhaber dem (stamme selbst angehrte, der den er gebot. Otto schaffte die Herzogswrde nicht ab, wie Karl d. Gr. einst ge-tan, aber er gestaltete sie um. Nicht nur da er in jedem Herzog-tum einen Pfalzgrafen dem Herzog zu Seite setzte, er betrachtete auch die herzogliche Gewalt nicht als frstliche Wrbe, fonbern lebiglich als Reichsamt, das der König zu erteilen habe und bei Amtsherzog- Ungehorsam ober Untauglichfett des Inhabers zu entziehen berechtigt tum- fei, und schuf so das Amts- ober Beamtenherzogtum. Bei
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