Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Mittelalters - S. 112

1904 - München [u.a.] : Franz
112 Karl Iv. Karl Iv. 1347-1378. Karl Iv. wurde nach einigem Widerstreben auch von der wittelsbachischen Partei anerkannt. Die Anfnge seiner Regierung fielen in eine traurige Zeit. Genuesische Schiffe hatten aus dem Orient die Beulenpest eingeschleppt, die das ganze Abendland aus eine furchtbare Weise entvlkerte. Man nannte diese Seuche den Der schwarze schwarzen Tod, da sich an den Leichen bald schwarze Beulen zeigten. Tod. Die Folge des allgemeinen Elends war einerseits eine grauenhafte Lockerung aller sittlichen Bande, andrerseits eine religise Zer-knirschung, durch welche die Geielbruderschaften hervorgerufen wurden. Universitt In dieser trben Zeit stiftete Karl Iv. 1348 zu Prag die erste Prag 1348. deutsche Universitt. Neben den Wissenschaften frderte er die Knste, vor allem die Baukunst, indem er den Dom zu Prag Karls Iv. baute und diese seine Residenz um die sog. Kleinseite ver-Sorge fr grerte, an der Beraun aber den Karlstein zur Aufbewahrung d:e Kultur. er Reichskleinode anlegte; berdies war er ein Freund des G e-werb efleies, des Acker- und Bergbaues und ein sorgfltiger und sparsamer Hauswirt. Karls Iv. Seiner klugen Migung und seinem Scharfblick fr das Er-Hausmacht, reichbare entsprach es. da Karl Iv. sich vornehmlich die Regierung der Lnder angelegen sein lie, der die er als Landesherr un-bedingt gebieten konnte. Diese seine bhmisch-ltzelburgischen Besitzungen brachte er in blhenden Wohlstand und vermehrte seine Hausmacht noch um Schlesien, die Lausitz, Branden-brg und die Hlfte der Oberpfalz, wobei er die Zwistigkeiten im wittelsbachischen Hause geschickt benutzte. Die goldene Whrend Karl Iv. Bhmen mit dessen Nebenlndern Bulle 1356. musterhaft verwaltete, griff er in die Verhltnisse des brigen Deutschland oder gar Italiens bei der Zerfahrenheit der Reichs-Verfassung und der Minderung, welche die knigliche Gewalt schon seit dem Interregnum erfahren hatte, grundstzlich uerst selten ein. Immerhin gewann er 1355 in Rom die Kaiserkrone. Nach Deutschland zurckgekehrt erlie er auf den Reichstagen zu Nrn-berg 1355 und zu Metz 1356 das Reichsgrundgesetz, das nach seiner Siegelkapsel die goldene Bulle genannt wird. Dadurch wurde die deutsche Knigswahl endgltig und gesetzlich geregelt. Das Recht zu whlen erhielten nur die Erzbischse von Mainz, Kln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der König von Bhmen. Ihre Lnder sollten unteilbar, und, soweit sie weltlich waren, nach dem Recht de.r Erstgeburt erblich sein. Als Wahlort ward Frankfurt, als Krnungsort
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer