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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 200

1894 - Dresden : Ehlermann
200 Zeit gemässigten Fortschrittes. — § 63. Das Neue Deutsche Reich. Der definitive Friedensschluss erfolgt am 10. Mai 1871 zu F rankfurt a. M. [Der überaus glänzende Einzug der Sieger in Berlin fand am 16. Juni 1871 statt.] § 63. Die Begründung des Neuen Deutschen Reiches. I. Der neue Bund. Noch während des Krieges schliesst Bismarck Verträge mit den einzelnen süddeutschen Staaten behufs engeren Anschlusses an den norddeutschen Bund. Würtemberg und Bayern behalten sich einige Sonderrechte vor, doch unbeschadet der Festigkeit des erweiterten Bundes. So wird ein Staatenbund geschaffen, aus dem durch weiteren Ausbau ein Bundesstaat wird — das deutsche Reich. Dem innersten Fühlen und Denken der Nation entsprechend, wird die neue Schöpfung mit dem Glanze des Kaisertums umgeben. König Ludwig Ii. von Bayern bietet im Namen der Fürsten dem ,,ruhmreichen“ König Wilhelm die Kaiserkrone^ und der norddeutsche Reichstag richtet durch seinen Präsidenten S i m s o n * die Bitte an ihn, die Krone anzunehmen. Der Wunsch der Nation wird erfüllt. Am 18. Jan. 1871 nimmt König Wilhelm, umstanden von den Fürsten Deutschlands und seinen Paladinen, die deutsche Kaiserwürde als erbliche mit der Königskrone von Preussen verbundene Würde an.** [Die Sage vom Erwachen des schlummernden Kaisers Rotbart im Kyffhäuser nunmehr eine Wahrheit! „Kaiser Weissbart“, der wiedererstandene Barbarossa.] Ii. Einrichtung des Reiches Die Verfassung des Neuen Deutschen Reiches ist die des norddeutschen Bundes mit Bundesoberhaupt, Bundesrat, Reichstag. Auch das allgemeine direkte Wahlrecht wird beibehalten. Die Souveränität der einzelnen Bundesstaaten wird zwar gewährleistet, aber in allen gemeinsamen Angelegenheiten der Reichsgewalt unterstellt. Unbeschadet der Landeszugehörigkeit ist jeder Unterthan eines Bundesgliedes zugleich deutscher Reichsangehöriger. Die Einheit des Reiches zeigt sich vor allem in der Einheit des * Denselben, welcher 1849 einen gleichen Auftrag an König Friedrich Wilhelm Iv. im Namen des Frankfurter Parlaments überbrachte (§ Zz, Iii, Z). ** ,,In der Hoffnung, dass es ihm und seinen Nachfolgern Gott verleihen möge, allzeit Mehrer des deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.“
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