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1. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 54

1903 - München : Oldenbourg
54 36. Der Spartanische Staat und die Verfassung des Lykurgus. und stlichen Provinzen des Peloponnes. Das meiste Ansehen geno der Staat der Spartaner (im Eurotastale). Von ihrer Hauptstadt Sparta oder Lacedmon aus bten sie der die unterworfene (achische) Bevlkerung eine harte Zwingherrschaft. Durch strenge Einrichtungen gaben sie ihrem Staate auf lange eine unwandelbare Festigkeit und Strke. 2. Iie drei Wotksktassen. Die eingewanderten Dorier und ihre Nachkommen bildeten die herrschende Kriegerklasse. Sie allein nannten sich Sp ar tan er. Unter ihnen stand das unterworfene Bauernvolk der Periken und das eigentumslose Sklavenvolk der Heloten. 3. Aie angeliche Berufung Lykurgs (820). Um den gewaltttig geschaffenen Verhltnissen das Ansehen der Gesetzmigkeit zu ver-leihen, haben die Spartaner die bestehende Ordnung aus eine angebliche Gesetzgebung des Lykurg zurckgefhrt, eines angesehenen Mannes von besonderer Wrdigkeit, der (um 820) mit dem Amte eines Gesetzgebers betraut worden war. Lykurgus ist eine sagenhafte Persnlichkeit. Er war der berlieferung nach von kniglichem Geblte und hatte als Vormund eines Neffen eine Zeitlang das Knigsamt verwaltet. Spterhin hat er, so wird erzhlt, das Ausland durchreist und die Einrichtungen anderer Völker aus eigener Anschauung kennen gelernt. In seine Heimat zurckgekehrt, arbeitete der erfahrene Mann seine Gesetzgebung aus. Nachdem er sie vollendet hatte, gab er vor, die Zustimmung des Delphischen Orakels einholen zu wollen, und lie seine Mitbrger schwren, bis zu seiner Wiederkunft an den getroffenen Einrichtungen nichts zu ndern. Er ist aber ine mehr in sein Vaterland zurckgekehrt und soll auf Kreta eines freiwilligen Todes gestorben sein. Ii. Die Spartanische Verfassung. 1. J>ie Aerdeu. Sparta war gem seiner Verfassung, welche sorthin an Lykurgs Namen geknpft blieb, ein monarchischer Staat. Die hchste Gewalt war verteilt auf ein erbliches Doppelknigtum und auf einen gewhlten Rat der Alten (Gerusia genannt); daneben bestand die Volksversammlung und die Aufsichtsbehrde der Ep hren. Die zwei Könige waren zugleich die obersten Priester und die Anfhrer im Kriege. Die sonstigen Regierungsgeschfte sowie das Richteramt der Leben und Tod versah die Gerusia, welche einschlielich der Könige aus 30 mindestens sechzigjhrigen Spartanern bestand. Die Volksversammlung, welche nur zur Zeit des Vollmondes stattfand, hatte der Gesetze sowie der Krieg und Frieden zu entscheiden; auch whlte sie die Geronten und die anderen Beamten. Die fnf Ephoren, blo auf Jahresfrist gewhlt, bten die Aufsicht der alle Behrden, selbst der die Könige.
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