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1. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 143

1903 - München : Oldenbourg
98. Kaiser Augustus 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. 143 sollte. Indem sich der Gefeierte unter den herkmmlichen Titeln die hchsten Amtsbefugnisse bertragen lie, vereinigte er allmhlich alle Staatsgewalten in seiner Person. a) Als Imperator bte der Kaiser die konsularische Obergewalt und verfgte der alle Truppen des Reiches. b) 911s Princeps des Senates leitete er den (Senat und damit die berwachung der Verwaltung, der Rechtspflege und der Finanzen. c) Als Bolkstribun geno er persnliche Unverletzlichkeit und Freiheit von jeder Verantwortung. d) Als Censor hatte er die Aufsicht der die Sitten und das Recht, die Senatsmitglieder zu whlen. e) Als Pontifex Maximus endlich fhrte er auch das Oberpriestertum. Sein Familienname Csar ( Kaiser) kam als Bezeichnung der hchsten Herrscherwrde erst unter seinen Nach-folgern in Gebrauch. 2. Staatskrperschaften und Amter. Unter der wohlwollendenober-aufsicht des Kaisers sorgte eine Reihe von Staatskrperschaften und' Beamten-stellen fr eine geordnete Verwaltung des Weltreiches. a) Der Senat, aus 600 Mitgliedern bestehend, handhabte neben der hheren Gerichtsbarkeit vorzglich die Finanz-angelegenheiten des Reiches. b) 3)er Staatsrat, ein Ausschu der Senatoren und der nchsten Vertrauten des Kaisers, wurde bald zur einflu-reichsten Krperschaft des neuen Hofes. Fig. 24. Augustus als Imperator. Marmorstatue mit getriebenem ehernen Harnisch (im Vatikan. c) Die Volksversammlung bte noch die alten Rechte der Beamtenwahl und der Gesetzgebung, aber nur nach den Vorschlgen des Kaisers. <1) Die hheren Amts wrden (der Konsuln, Prtoren, Qustoren u. a.) bestanden mit enger begrenzten Vollmachten fort; neu war das Amt des Stadtprfekten, der mit der Oberpolizei der Hauptstadt betraut wurde.
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