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1. Teil 3 - S. 98

1913 - Leipzig : Freytag
98 er, die Not der Brger und Bauern zu lindem, die Finanzen zu ordnen und rechtliche Zustnde zu schaffen. Der gute Wille des Knigs hatte jedoch niemals Erfo)g, da die beiden hheren Stnde ihre Vorrechte nicht aufgeben wollten. Da wandte sich Ludwig Xvi. in der hchsten Not an das Volk und berief 1789 die Reichsstnde, die seit 175 Jahren nicht mehr zusammengetreten waren. Im Mai desselben Jahres versammelten sich zu Versailles je 300 Abgeordnete der beiden ersten Stnde und 600 des dritten Standes. Aber gleich in den ersten Sitzungen kam es wegen der Abstimmung zu scharfen Auseinandersetzungen. Der Adel und die Geistlichkeit wollten nach Stnden abstimmen; dagegen erklrten sich die Ab-geordneten der Brger, weil sie sonst berstimmt worden wren. Sie beantragten Abstimmung nach der Kopfzahl. Da es zu keiner Einigung kam, taten die Vertreter des dritten Standes einen khnen Schritt: sie trennten sich von den brigen, erklrten sich zur eigentlichen Vertretung des Volkes, da sie von 99 Prozent aller Bewohner Frankreichs gewhlt worden seien, und schwuren, nicht eher ans-einand erzugehen, als bis sie dem Staate eine neneverfafsung gegeben htten. Der König war darber hchst unwillig, aber er wagte keine Gewalt anzuwenden. Spter gab er den Vertretern der ersten Stnde den Befehl, sich mit den Abge-ordneten des dritten Standes zu vereinigen. Damit erkannte er die National-Versammlung als Vertretung des Volkes an. Der erste Schritt zur Revolution war getan. b) D i e verfassunggebende Nationalversammlung 17891791. Die verfassunggebende Nationalversammlung hatte eine schwere Aufgabe zu erfllen; sie sollte das Staatswesen umgestalten und Ordnung in die Finanzen bringen. In der Nacht vom 4. zum 5. August hob sie alle Vorrechte auf. Die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit, die Leibeigenschaft der Bauern, die Kuflichkeit der Staatsmter und das Jagdrecht wurden beseitigt. Zugleich wurde der Erbadel mit seinen Titeln und Wappen aufgehoben; von jetzt ab hieen alle Franzosen Brger oder Brgerin. Daraus erklrte man alle Menschen fr frei und gleich und gab jedem das Recht, gegen Unterdrckung Widerstand zu leisten. Die absolute Gewalt des Knigs wurde vernichtet. Eine V er-tretung der Volkes, die jhrlich zusammentreten sollte, hatte Gesetze zu geben, der Steuern, Krieg und Frieden zu entscheiden. Der König konnte wohl die Beschlsse der Kammer aufschieben, aber sie nicht fr ungltig erklären. Eigentlich hatte er die Gesetze nur auszufhren; es blieb ihm also nur die voll-ziehende Gewalt. Aber auch diese war sehr beschrnkt, da die Beamten in den Departements, Distrikten und Gemeinden nicht von ihm, sondern vom Volke ernannt wurden. Somit war in Frankreich der Absolutismus beseitigt; an seine Stelle trat eine durch die Volksvertretung beschrnkte Monarchie. Die Nationalversammlung suchte auch Ordnung in die Finanzen zu bringen. Sie erklrte die Gter der Kirche und des Knigs fr Staatseigentum und hoffte, durch ihren Verkauf Geld in die Staatskassen zu bekommen. Es fanden sich aber keine Kufer. Man gab deshalb Papierscheine (Assignaten) aus,
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