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1. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 17

1897 - Leipzig : Voigtländer
17 bei Voullon, sdlich von Poitiers) das Land zwischen der Loire und Garonne abgenommen. Seine Shne, unter welche nach seinem Tode das Reich ge-teilt wurde, vergrerten dasselbe noch mehr, indem sie auch Burgund und Thringen unterwarfen. Nun reichte das Frankenreich von dem englischen Kanal bis zu den Alpen, und von der Garonne bis zur Elbe (f. aus Karte Vi die rote Grenzlinie). Durch immer wiederholte Teilungen und durch greuelvolle Bruderkriege wurde aber spter die Macht der Merowinger geschwcht. Doch bildete sich während dieser Zeit eine neue eigentmliche Staatsordnung aus: das Lehnswesen. 2. Durch die Ausbreitung der germanischen Völker der sremde Lnder vernderte sich auch ihre ursprngliche Verfassung. Die in ihren Sitzen gebliebenen Stmme (die Sachsen, Friesen, Thringer ac.) hielten zwar an ihren alten Einrichtungen noch feft; in den durch Eroberung gegrndeten germanischen Reichen dagegen entwickelte sich ein neues Staatsleben, dessen Grundlage das Lehns- oder Feudalwesen war. Das eroberte Land wurde nmlich so geteilt, da der König einen Teil als Eigentum fr sich behielt, einen zweiten seinem Gefolge gab und den dritten den Besiegten gegen Zinsabgaben lie. Aus dem Gefolge bekam jeder einzelne sein Los als freies erbliches Eigentum: Allod. Von seinem Gute verlieh dann der König wieder Stcke zur Nutznieung an einzelne seiner Getreuen". Ein solches Stck hie Lehnsgut oder Feod; der es gab: Lehnsherr; der es em-pfing: Lehnsmann oder Vasall. Der Vasall mute dem Lehnsherrn im Kriege und bei Hose dienen (Hofmter). Hierdurch erhhte sich einerseits des Knigs Macht, andererseits gelangten die Vasallen zu grerem Ansehen und Wohlstande, als die andern Freien durch ihr bloes Allod besaen. Viele Freie bertrugen daher ihre Allodien an mchtige Lehnsherren, um sie von diesen als Lehen wieder zurckzuerhalten. Die groen Lehnstrger aber ahmten das Beispiel des Knigs nach und gaben Teile von ihren Gtern zu Lehen, um sich ebenfalls getreue Dienstleute zu schaffen. Diese Unter-vasallen waren demnach dem Könige mittelbar durch ihre Lehnsherren ver-bunden. Sie bildeten spter den niederen, letztere den hheren Lehnsadel. Auf diesem Lehnswesen, das durch die Franken nachher auch in Deutschland auskam, beruhte im Mittelalter die ganze Staatsverfassung. 11. Das griechische Kaiserreich; Untergang des Vandalen-und des Ostgotenreiches; die Langobarden. 1. Als ein Rest aus dem Altertum bestand neben den neugegrndeten Reichen der germanischen Völker noch das morgenlndische Rmerreich oder Andr-Sevin, Grundri der Weltgeschichte. Ausg. f. Realschulen zc. Ii. 2
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