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1. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 131

1903 - Wiesbaden : Behrend
131 E. Karl Iv. 1346-78. 1. Person. Karl Iv. war ein hochgebildeter und kluger Mann, dazu ein vortrefflicher Haushalter. Whrend sonst die Kaiser nicht selten in Geldverlegenheit waren, hatte er immer reichliche Mittel zur Verfgung. Er brachte es sogar fertig, von seinem Romzuge mit ge-fllten Taschen heimzukehren. 2. Erweiterung seiner Hausmacht. Mit groer List und Ver-schlagenheit wute Karl die Bayern aus der Mark Brandenburg zu verdrngen und dies schwergeprfte Land an sein Hans zu bringen. Tangermnde machte er zu seiner Hauptstadt. Sein Stammland Bhmen suchte er durch Elbe und Oder mit der Nord- und Ostsee in Handelsverbindung zu setzen, um seinen und der Mark Wohlstand zu heben. Auch brachte er die Rechte des Erzstiftes Magdeburg der die Lausitz an sich. 3. Die Goldene Bulle. Karl sorgte aber auch fr die Ordnung des Reiches. Im Jahre 13.56 erlie er das Reichsgrundgesetz der Goldenen Bulle, in welchem der wichtige Angelegenheiten des Reiches Bestimmungen geschaffen wurden, die Jahrhunderte hindurch Giltigkeit hatten. Vor allem enthielt dieses Gesetz Bestimmungen der die Kaiserwahl. Wie hatten sich doch schon lngst die Ge-wohnheiten fr dieselbe gendert! Ursprnglich versammelten sich alle freien Männer zur Wahl, spter nnr alle geistlichen und weltlichen Fürsten mit ihren Lehnsmannen. Seit dem Jahre 1255 aber nahmen sieben Kurfrsten die Wahl ganz allein vor. Doch fehlte diesem Tun die gesetzliche Besttigung, und auerdem waren einzelne Kurstimmen hei umstritten. Die Goldene Bulle regelte das Wahlrecht. Drei geist-liche Fürsten, die Erzbischfe von Mainz, Kln, Trier, und vier weltliche, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg, sollten hinfort den Kaiser whlen. War ein Kaiser gestorben, so mute der Erzbischof von Mainz die anderen Kurfrsten aus einen bestimmten Tag nach der Wahlstadt Frankfurt a. M. einladen, wo dann in der Wahlkapelle der Bartholomuskirche die feierliche Handlung statt-fand. Erfolgte die Wahl einstimmig und war der Gewhlte zugleich Kurfürst, so wurde er sogleich in feierlichem Gottesdienste auf den Hochaltar gesetzt. Dann belehnte er die Kurfrsten und zog nach der Krnungsstadt Aachen, um dort die Krone aus den Hnden des Erzbischoss von Kln zu empfangen. Von besonderer Wichtigkeit war die Stellung, welche die Goldene Bulle den Kurfrsten gegenber dem Kaiser einrumte. Dieselben erhielten nmlich fr ihre Gebiete alle wichtigen kniglichen Rechte. Sie waren fortan oberste Richter in ihren Lndern, durften Mnzen schlagen, Zlle erheben, waren also wirkliche Landesherren und dem Reichs-berhaupt nur dem Namen nach untergeben. Diese Rechte hatten sie in Wirk-lichkeit schon lngst ausgebt; in der Goldenen Bulle wurden ihnen dieselben ge- 9*
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