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1. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 274

1903 - Wiesbaden : Behrend
274 Wahlrechts ist eine ernste und wichtige Pflicht des Brgers; jeder Whler mu mit sich selbst zu Rate gehen, damit er seine Stimme nur einem Manne zuerkenne, der vor allem die Frderung uu-seres teuren Vaterlandes als seine heiligste Pflicht erkennt. 6. Segnungen des geeinigten Deutschen Reiches unter Wilhelm I. a) Friede. Kaiser Wilhelm versprach seinem Volke bei bernahme der Kaiserkrone, allzeit Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern in den Werken des Friedens." Sein Wort hat er treu gehalten. Den unermdlichen Bestrebungen Kaiser Wilhelms haben wir die Erhaltung des Friedens zu verdanken. Mit den Kaisern von Rußland und von sterreich schlo er den Drei-kaiserbnnd zur Sicherung des europischen Friedens. Als der russische Kaiser starb und sein Nachfolger von diesem Bunde zurcktrat, gewann Kaiser Wilhelm einen dritten Bundesgenossen in dem König von Italien (Dreibund, 1902 erneuert). Weil der sicherste Hter des Friedens ein starkes, schlagfertiges Heer ist, vermehrte der wachsame Herrscher die Landmacht ganz bedeutend und verstrkte auch die deutsche Flotte. Die Ausbildung des Heeres berwachte er sorgfltig bis in sein hchstes Alter und hielt jedes Jahr in einer Provinz des weiten Reiches groe Kaisermanver ab. Die Hfen Kiel und Wilhelmshaven dehnten sich zu groartigen Reichskriegshfen aus. Deutschlands Macht steigerte sich in solchem Mae, da der Reichskanzler Fürst Bismarck das stolze und gewaltige Wort in die Welt hinausrufen konnte: Wir Deutsche frchten Gott, sonst nichts aus dieser Welt!" (Gedicht: Deutschland der alles!" von Hoffmann von Fallersleben.) b) Handel und Kolonien. Die aufblhende deutsche Marine stellte sich auch in den Dienst unseres berseeischen Handels. Deutschland schlo mit fremden Staaten Handelsvertrge, und bald wehte nicht nur die neue deutsche Flagge (schwarz-wei-rot) auf allen Meeren, sondern deutsche Ware erfreute sich in fremden Lndern nach und nach besonderer Wertschtzung, Nach-frage und Bestellung. Die heimische Industrie hob sich bedeutend. Damit der Schutz des mchtigen Deutschen Reiches dem Kaufmann auch im Auslande zu teil werde, entstanden in den Grostdten des Auslandes Konsulate, deren Inhaber den Deutschen in allen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch entwickelten sich bald deutsche Kolonien in Afrika und Australien; 1884 Angra Pequeua, Togo und Kamerun, 1885 Ostafrika und die Besitzungen in Neu-Guiuea, im Bismarck-Archipel sowie ein Teil der Solomons- und Mar-schallinseln. Durch Fruchtbarkeit und Reichtum erffnen manche von diesen neuen Gebieten unserem Handel fr die Zukunft gute Aussichten. c) Vorteile im tglichen Leben. Im Jahre 1875 gelangte zur wesentlichen Erleichterung von Handel und Verkehr eine neue Mnz-, Ma-und Gewichtsordnung zur Einfhrung; man hatte jetzt im ganzen Reiche gleiche Mnzen, gleiches Ma und gleiches Gewicht. Das Jahr 1879 brachte die einheitliche Regelung der Strafrechtspflege fr das ganze Reich; die Ab-urteiluug von bertretungen, Vergehen und Verbrechen erfolgt seitdem nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Am 1. Januar 1900 ist auch ein Brgerliches Gesetzbuch der brgerliche Rechtsstreitigkeiten in Kraft ge-treten. Die Gerichte teilen sich ein in Amts-, Land- und Oberlandesgerichte.
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