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1. Geschichte für Mittelschulen und ähnliche Lehranstalten der Provinz Sachsen - S. 285

1903 - Wiesbaden : Behrend
285 internationale Arbeiterschutzkonferenz (international = alle Völker umfassend) beriet der viele Punkte zum Wohle der Arbeiter. Nach den ge-faten Beschlssen sollte die Arbeitergesetzgebung in den einzelnen Lndern geregelt werden. In unserem Vaterlande ist dies geschehen durch das Ar-beiterschutzgesetz vom Jahre 1891. Dieses Gesetz ordnet allgemeine Sonntagsruhe an. Leben und Gesundheit sollen bei der Arbeit mglichst gesichert werden; auch sind be-sondere Vorschriften getroffen, Anstand und gute Sitte bei der Arbeit auf-recht zu erhalten. Der Lehrherr ist verpflichtet, seinen Lehrling gut zu unterweisen, ihn zu guten Sitten anzuhalten und ihm zum Besuche des Gottes-dienstes die ntige Zeit zu gewhren. In jeder Fabrik ist eine Arbeits-Ordnung ffentlich auszuhngen, damit der Arbeiter seine Rechte und Pflichten genau kennt. Schulpflichtige Kinder drfen in Fabriken gar nicht be-schftigt werden; fr junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden, fr Mdchen der 16 Jahre und fr Frauen auf hchstens 11 Stunden beschrnkt. Damit wurde die Ttigkeit der Fabrik-inspektoren, an welche sich jeder Arbeiter wenden kann, bedeutend erweitert. Durch das Gesetz der die Jnvaliditts- und Altersversicherung und das Arbeiterschutzgesetz hat die sogenannte Sozialreform einen vorlufigen Ab-schlu gesunden. Auch wurde die Rechtseinheit des deutschen Volkes vollendet durch das Inkrafttreten des Brgerlichen Gesetzbuches 1900. Preußen erhielt eine neue Landgemeindeordnung. Damit ist die an die Gedanken des Freiherrn von Stein anknpfende Selbstverwaltung der Gemeinden in Stadt und Land durchgefhrt und abgeschlossen worden. Ferner ist das preuische Steuersystem von Grund aus verbessert worden. Die Pflicht der Selbsteinschtzung wurde mit Erfolg durchgefhrt. 7. Die sittliche Tchtigkeit des Volkes. Kein Land der ganzen Welt hat sich der arbeitenden Bevlkerung in solchem Mae angenommen, wie unser Vaterland. Der deutsche Ar-beiter, der treu und fleiig seine Pflicht erfllt, darf ruhig in die Zukunft schauen. Aber mge er auch nicht vergessen, da nur in einem groen, mchtigen Staate und unter dem Schutze eines sorgenden Landesvaters solche Einrichtungen mglich find. Mgen alle deutschen Arbeiter sich einmtig scharen um den Arbeiterkaiser Wilhelm Ii., der ihnen Tag um Tag in seiner eigenen Person das herrlichste Vor-bild treuer Pflichterfllung bietet. Unser Kaiser wei jedoch auch, da durch Gesetze allein nicht alle Unzufriedenheit gehoben werden kann. Darum will er durch Kirche und Schule ein echt christliches Geschlecht in deutscher Zucht und Sitte erziehen; denn nur ein frommglubiges Volk ist zufrieden und glcklich. (Frsorge-Erziehungs-Gesetz vom 1. Juli 1901.) Allen Fragen des geistigen Lebens, den Fortschritten der Kunst und Wissenschaft bringt der Kaiser das lebhafteste Interesse entgegen. Denken wir an das Kaiser-Wilhelm-Denkmal, an die Sieges-allee und den neuen Dom in Berlin. Kraftvoll sucht der Kaiser ferner das Andenken an seine groen Vorfahren wach zu halten und dadurch den nationalen Geist zu strken. Das zeigten besonders 1895 die Erinnerungsfeierlichkeiten an die glorreichen Ereignisse des groen Krieges und die Hundertjahrfeier des Geburtstages Kaiser Wilhelms I. im Jahre 1897, die im ganzen Reiche alle
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