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1. Für die Klassen III - I - S. 122

1913 - Breslau : Hirt
122 B. Vom Westflischen Frieden bis zur Gegenwart. da der König rgerlich ausrief: Der verfluchte Kerl hat auch recht!", seinen Hut nahm und das Zimmer verlie. Meistens strafte er sehr streng. Die Zeit der Erholung benutzte er gewhnlich dazu, in den Straen nachzusehen, ob alles sauber und in Ordnung war. Mig-ganger, Bettler, Trunkenbolde durften ihm nicht unter die Augen kommen. Wer verdchtig erschien, den hielt er an, verhrte ihn und Prgelte ihn wohl gar auf offener Strae mit eigener Hand. So erzog er ein miges, fleiiges und arbeitsames Volk. d) Seine Sorge fr Brger und Bauern. Manche Städte lagen noch vom Dreiigjhrigen Kriege her teilweise in Trmmern. Der König schenkte daher dem, der eine wste Sttte wieder bebaute, einen Teil der Baukosten sowie mehrere Jahre Befreiung von allen Lasten. Um das einheimische Gewerbe zu untersttzen, trugen der König und seine Familie, die Beamten und Soldaten nur inlndische Stoffe. Auf fremdlndische Waren ward ein hoher Zoll gelegt. Es sollte mglichst alles Geld im Lande bleiben. In Berlin errichtete der König eine groe Weberei, der alle inlndische Wolle verkauft werden mute. Um das ntige Garn fr die Weberei zu erhalten, befahl der König, da alle Frauen und Mdchen, die auf den Straen und Mrkten Waren feilboten, nicht mig fitzen, sondern spinnen sollten. Um den kleinen Mann gegen Uberteuerung zu schtzen, lie er die Preise fr Brot, Fleisch und Bier genau festsetzen und in wohlseiten Jahren das Korn in groen Mengen aufkaufen, das in Zeiten der Teuerung den rmeren Leuten zu billigem Preise wieder berlassen wurde. Da manche preuische Städte zu viele Beamte hatten, die sich "nus Kosten der Stadt berei-cherten und die Stadtverwaltung unordentlich fhrten, griff der König ein. Er beschrnkte die Zahl der Beamten, ernannte diese selber meistens ltere Soldaten und stellte die Stadtverwaltung unter die Aufsicht der Domnenkammer. Die Bauern waren noch hrig. Der Gutsherr durfte sie schlagen und ihnen den Hos nehmen und mit seinem Gute vereinigen. Dies Bauernlegen" verbot der König. Auch befahl er: Wer einen Bauern mit Peitschen- oder Stockschlgen mihandelt oder zur Arbeit antreibt, soll das erstemal mit Karrenschieben (im Znchthanse), das zweitemal mit dem Strange bestraft werden." Wenn die Beamten das Land bereisten, muten die Banern sie von einem Orte zum andern fahren. Auch das schaffte der König ab, weil manche Beamte dies Recht gemi-braucht hatten,- er zahlte ihnen dafr Reisegeld. Ich will nicht," schrieb er, da die Herren Rte mit meiner Bauern Pferden spazieren fahren." In den Brchen an der Havel und an der Warthe legte er Musterwirtschaften an. Als die Forstbeamten spter der Abnahme
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