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1. Leitfaden für den Unterricht in der neueren Geschichte - S. 55

1890 - Berlin : Grote
Die Begrndung der absoluten Monarchie zc. 55 Lauenburg und Btow. An dem wechselvollen nordischen Kriege nahm er nun als Bndner Polens teil und erhielt nach dem Tode Karls X. Gustav 1660, der im Kampfe gegen Dnemark zweimal Kopenhagen belagerte (1658 Friede von Roeskilde), in dem Frieden$u^btiea von Oliva (Kloster bei Danzig) die Souvernitt in Preußen 1660-wirklich zugestanden. Die hheren Rechte, welche er infolgedessen den Stnden gegenber beanspruchte, wurden ihm von diesen leidenschaft-lich bestritten und erst durch sein rcksichtsloses Durchgreifen (Oktober) 1662 gewaltsam zur Anerkennung gebracht (Hieronymus Rhode, Schffenmeister vom Kneiphof zu Knigsberg; Oberst von Kalkstein, seine Flucht nach Polen, Aufhebung und Hinrichtung 1671). Auch gegenber den Stnden der anderen Provinzen konnte die neue ab-solute Regierungsweise nur durch Strenge zur Anerkennung gebracht werden; nirgends aber haben sich ihre segensreichen Wirkungen so bewhrt wie in den damals von Gefahren aller Art bedrngten brandenburgisch-preuischen Staaten. Unter hnlichen Verhltnissen entsprang , o Kft 5. Die Einfhrung des absoluten Knigtums aus 5j einem Akte nationaler Selbsthilfe in Dnemark, wo infolge des unglcklichen Kriegs gegen Schweden der auf Kosten der Krone und der brigen Stnde bereicherte Adel bermchtig ge- marf' worden war und namentlich zur Besserung der arg zerrtteten Finanzen eine Befreiung des Knigs von den ihm bei der Wahl ge-zogenen engen Schranken als ntig erkannt und von Klerus und Brgern 1660 auf hem Reichstage zu Kopenhagen gleichzeitig mit der Einziehung der an den Adel gekommenen Domnen durch Pro-klamierung der Erblichkeit der Krone zu gunsten des in der Zeit der Not bewhrten Knigs Friedrich Iii. durchgesetzt wurde. In der Folge wurde dann durch das Knigsgesetz von 1665 ausdrcklich die Souvernitt der absoluten Knigsgewalt zusammen mit dem evangelischen Glauben als fr alle Zeit unantastbare Grundlage des dnischen Staates festgestellt. Eine hnliche Entwickelung vollzog sich in Schweden, wo zunchst die dem vorzeitigen Tode Karls X. tn$,roe Gustav folgende Unmndigkeit Karls Xi. (166097) von dem Adel und dem hohen Beamtentum ebenfalls benutzt wurde, um sich auf Kosten der Krone und der anderen Stnde an Macht und Besitz selbstschtig zu bereichern. Aber auch dort setzte der König 1681 mit Hilfe der Geistlichkeit, der Brger und der Bauern eine Umwlzung durch, welche der Willkrherrfchaft des Adels ein Ende machte, ihn
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