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1. Leitfaden für den Unterricht in der neueren Geschichte - S. 151

1890 - Berlin : Grote
Die Einigung Deutschlands. 151 entschdigung. Die sddeutschen Staaten, durch die Mainlinie vom Norden getrennt, traten mit dem Norddeutschen Bunde in einen engeren handelspolitischen Verband, der in dem auch sd-deutsche Abgeordnete enthaltenden Zollparlament seine gesetz-geberische Vertrewng fand. Trotz der Mainlinie aber bedeutete 5. Der Norddeutsche Bund (186771) thatschlich die 138 Einigung Deutschlands, das sich alsbald zu sreudigem, natio-nalem, politischem Leben aufschwang, namentlich in Preußen, wo nun der Konflikt, zu dem die Durchfhrung der Heeresreorganisation ( 132) vor endgltiger Bewilligung der dazu ntigen Mittel den Anla gegeben hatte, nach der glnzenden Bewhrung des groen Werkes durch Nachsuchung und Bewilligung von Indemnitt beigelegt wurde. Wetteifernd wirkten Regierung und Volk an dem Ausbau des neu geschaffenen deutschen Staates, in dem nach der am 1. Juli fa^gg 1867 ins Leben getretenen Verfassung des Norddeutschen Bundes (vollendet den 17. April 1867) alle deutschen Staaten Auns" nrdlich vom Main als ein Bundesgebiet beschlossen waren mit ein-heitlichem Recht und gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Einrichtungen, insbesondere allgemeinem Reichsbrgerrecht (Jndigenat), einheitlichem Militrwesen und einheitlicher Vertretung gegenber dem Auslande (Gesandtschaften und Konsulate). Die Bundesgesetzgebung, gebt durch den Bundesrat, in dem die Bundesregierungen mit einer der Gre ihrer Staaten entsprechenden Stimmenzahl vertreten waren, und dennorddeutscheureichstag (der erste 24. Februar 1867), der aus allgemeinen, gleichen und direkten Volkswahlen mit geheimer Abstimmung ( 135) hervorging (keine Tagegelder!), betraf auer den Freizgigkeits-, Heimats- und Niederlassungsverhltnissen Zoll und Handel, die fr den Bund bestimmten Steuern (eventuell Matrikularbeitrge), Ma, Mnze, Gewicht, Gewerbe, Heer und Flotte, Post und Telegraphen, Presse und Vereinswesen u. s. w. Das Bundesprsidium und damit der wichtigste Teil der Exekutive fiel dem König von Preußen zu, der zu ihrer bung den verantwort-lichen Bundeskanzler (Graf [feit 1865] Bismarck) bestellte. Namentlich kam diese Neuerung der deutschen Wehrkraft zu gute, da die bewhrten preuischen Heereseinrichtungen mit der allgemeinen Wehr-Pflicht nun auf alle dem Norddeutschen Bunde ungehrigen Staaten ausgedehnt wurden. Der durch die Ereignisse von 1866 aufgelste Zollverein ( 124) wurde als wirtschaftliche Einigung ganz Z^-Deutschlands hergestellt und sand durch die Entsendung sddeutscher Stf
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