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1. Altertum - S. 141

1909 - Kempten : Kösel
Der Charakter der athenischen Demokratie. 141 23. Der Charakter der athenischen Demokratie. Eduard Meyer, Geschichte des Altertums. (Stuttgart, Cotta.) Nirgends, weder vorher noch nachher in der Geschichte, ist mit der Selbst-regierung des Volkes so bitterer Ernst gemacht worden als in Athens. Es gibt in dieser Stadt keine Regierung, kein Ministerium, keine Autoritt als die Volksversammlung. Jeder Athener Hat das Recht ihr seine Ansicht vorzutragen und zu versuchen, ob seine Ratschlge Gehr finden; aus den Vorschlgen whlt das Volk kraft seiner ihm innewohnenden Weisheit aus, was ihm am zweckdienlichsten erscheint. * Aber nur um so deutlicher zeigt sich, da die attische Demokratie tatschlich auf eine Einrichtung zugeschnitten ist, von der die ge-schriebene Verfassung nichts wei: auf die Leitung des Staates durch den vom Vertrauen des Volkes auf unbestimmte Zeit an seine Spitze berufenen Dema-gogen. Ihm die Bahn frei zu machen, haben zuerst Kleisthenes, dann Themi-stokles ihre Reformen eingefhrt; Ephialtes2) und Perikles haben den letzten Schritt getan, indem sie den geringen noch bestehenden Rest einer selbstndigen Autoritt beseitigten und zugleich durch die Heranziehung der besitz-losen Menge zum Regiment die neue Ordnung auf die breiteste Basis stellten. Die Massen, und mgen sie noch so oft sich versammeln, selbst regieren knnen sie nicht; irgend eine Einheit aber mu da sein. Einen berblick der die Lage des Staates, das Finanzwesen, die uere Politik in Krieg und Frieden kann nur gewinnen, wer die Staatsgeschfte als feinen Lebensberuf treibt. Der Staat kann nur gedeihen, wenn die einzelnen Politiker sich einer berlegenen Persnlichkeit unterordnen, oder wenn, falls mehrere um den Vorrang kmpfen, der Souvern, d. h. eben das Volk, eine definitive Entscheidung trifft die Form dafr bot der Ostrakismos und sich dann dem Mann seiner Wahl mit vollem Vertrauen hingibt. Dieser Regent, oder wenn man lieber will, dieser *) Im Jahre 461 v. Chr. wurde Simon, der Fhrer der aristokratischen Partei, durch das Scherbengericht verbannt. Seitdem war der Sieg der Demokratie entschieden. Der Areiopag wurde seiner politischen Rechte entkleidet und ihm die Oberaufsicht der den Staat genommen, fr die bernahme aller durch das Los besetzten Staatsstellen, also fr die Verwaltungsmter, fr den Rat und fr die Gerichte wurden Geldent-Schdigungen Tagegelder, kein fester Gehalt gewhrt. Das Archontat, dessen Mitglieder (schon seit 487) ebenfalls durch das Los gewhlt wurden und das so seine Bedeutung verloren hatte, wurde auch der dritten Bevlkerungsklasse, den Zeugiten, zugnglich gemacht. Andere Einrichtungen zum Besten der Masse kamen hinzu: die rmeren erhielten aus der Staatskasse das Theatergeld, damit der Brger den musi-kalischen und dramatischen Auffhrungen beiwohnen knne ohne zu darben. Auch auerordentliche Spenden wurden dem Volke nicht selten gewhrt. 2) Auf Betreiben dieses Mannes wurde kurz vor Kimons Verbannung der Areiopag .seiner wichtigsten Machtbefugnisse beraubt.
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