Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Altertum - S. 365

1909 - Kempten : Kösel
Die Rogation des Tiberius Gracchus. 365 33. Die Rogation des Uiberius Gracchus. Plutarch, Tiberius Gracchus^). Sobald Tiberius zum Volkstribun erwhlt worden war, entschlo er sich eine gerechtere Verteilung des Grundbesitzes zu erstreben. Er entwarf einen Gesetzesvorschlag, demzufolge die bisher widerrechtlich bentzten Grundstcke gegen angemessene Entschdigung herausgegeben und den hilfsbedrftigen Brgern berlassen werden sollten^). Die Reichen und Gterbesitzer wurden von Zorn und Erbitterung erfllt und gaben sich alle Mhe das Volk von Tiberius abwendig zu machen, indem sie erklrten, er wolle die vorgeschlagene Landesverteilung nur bentzen um die bisherige Verfassung zu strzen und eine allgemeine Revolution herbei-zufhren. Sie richteten jedoch damit nichts aus. Denn Tiberius stritt fr eine so schne und gerechte Sache mit einer bestrickenden Beredsamkeit. Er war un-berwindlich, wenn er auf der vom Volke umringten Bhne stand und von den Armen in folgendem Tone sprach: Die wildey Tiere, die in Italien Hausen, haben ihre Gruben; jedes von ihnen wei seine Lagersttte, seinen Schlupfwinkel. Nur die, welche fr Italien fechten und sterben, knnen nichts ihr eigen nennen als das Tageslicht und die Luft, welche sie atmen. Unstt, ohne Haus und Wohnsitz, mssen sie mit Weib und Kind im Lande umherstreifen. Die Feldherrn lgen, wenn sie vor der Schlacht die Soldaten ermuntern ihre Grabmler und Heiligtmer gegen die Feinde zu verteidigen; denn von so vielen Rmern hat keiner einen vter- *) Plutarchos aus Chronea in Botien lebte von 46 bis 120 n. Chr. Er war unter den Flavischen Kaisern Lehrer der Philosophie in Rom, verbrachte aber einen groen Teil seines Lebens in seiner Heimat. Sein bekanntestes Werk sind die 46 Parallelbiographien ausgezeichneter Männer Griechenlands und Roms; es ist hier immer ein Grieche und ein Rmer zur Vergleichung nebeneinander gestellt. 2) Den wesentlichen Inhalt der von Tiberius beantragten lex Sempronia agraria kann man dahin zusammenfassen: 1. Niemand soll mehr als 500 Jugera (etwa 140 ha) vom ager publicus besitzen. 2. Jedoch soll es jeder Familie gestattet sein fr jeden noch nicht mndigen Sohn auerdem 250 Jugera zurckzubehalten. 3. Fr die abzutretenden Lndereien wird den gegenwrtigen Inhabern eine angemessene Entschdigung aus dem Staatsschatz gewhrt. 4. Die abgetretenen Lndereien werden in Teilen von 10 Jugera (fast 3 ha) unter die besitzlosen Brger verteilt. 5. Doch darf niemand den so erhaltenen Acker wieder verkaufen, verpfnden oder auf irgend eine Weise aus dem Besitz geben. 6. Mit der Ausfhrung der Ackerverteilung wird eine vom Volk jhrlich gewhlte Kommission von drei Mnnern betraut. Bei eintretenden Schwierigkeiten steht ihnen die Entscheidung zu, ob ein Acker Privat oder Staatseigentum sei.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer