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1. Deutsche Geschichte - S. 94

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
fauger sahen! Mit Freuden benutzten sie das Fehderecht, um sich durch Gewalt wiederzuholen, was ihnen nach ihrer Meinung durch List und Betrug genommen worden war. Am liebsten plnderten sie die Kaufleute aus, wenn diese zu den Messen zogen. Aber das war nicht so leicht; denn die Hndler pflegten sich zu sichern. Sie zogen meist nur in grerer Zahl ihre Strae, und auerdem zahlten sie dem Fürsten, durch dessen Land sie fuhren, Geleitsgeld, wofr er ihnen Schutz gewhrte. Leichter schon war es, die Drfer auszurauben, vor allem das Vieh wegzufhren; und dann suchten sie wohlhabende Stdter zu fangen, um fr sie ein hohes Lsegeld zu erpressen. Bei einem solchen Treiben war natrlich von Sicherheit keine Rede. Da taten sich wohl die Reichsstnde einer Gegend zusammen und schlssen an das Reichskammergericht zu wenden, das in allen Sachen die letzte Entscheidung fllen sollte. Noch im selben Jahre wurde es von Maximilian selbst in Frankfurt am Main erffnet; aber schon zwei Jahre spter verzog es nach Speyer und fast zwei Jahrhunderte darauf nach Wetzlar, wo es bis 1806 feine Sitzungen hielt. Natrlich war das Fehdewesen jetzt nicht mit einem Schlage abgeschafft. Noch lange sah der Ritter die Selbsthilfe gegen die bsen Stdter als sein gutes Recht an; erst ganz allmhlich wurde es besser. 3. Die Feme. Als das Fehdewesen in ganz Deutschland so viel Unheil stiftete, versuchte eine Gruppe von Gerichten diesem Unfug zu steuern: es waren das die Fem - oder Strafgerichte. Sie wurden auf der Maximilian I. einen Landfrieden. Dann durfte niemand innerhalb ihres Gebietes sein Recht selbst suchen, sondern mute sich an das Schiedsgericht der Bereinigung wenden. Aber solche Vertrge wurden immer nur auf. wenige Jahre geschlossen und gar oft nicht wieder erneuert. Im fnfzehnten Jahrhundert, wo das Fehdewesen am schlimmsten war, sehnten sich besonders Brger und Bauern nach einem allgemeinen und immerwhrenden Landfrieden. Endlich kam im Jahre 1.495 auf dem Reichstage zu Worms unter Kaiser Maximilian der Ewige Landfriede zustande. Fortan sollte niemand mehr sein Recht mit der Waffe in der Hand suchen, sondern nur auf gerichtlichem Wege. Ging das sonstwo nicht, so hatte er sich
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