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1. Deutsche Geschichte - S. 269

1912 - Halle a.S. : Schroedel
269 Ist der Landtag zusammengetreten, so gibt ihm die Regierung den Haushaltungsplan fr das kommende Jahr bekannt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Staates enthalten. Man nennt ihn den Etat oder das Budget. Er wird sorgfltig geprft, und erst wenn beide Kammern ihn genehmigt haben, ist er gltig. Seine Einnahmen zieht der preuische Staat aus seinen Domnen, Bergwerken, Eisenbahnen und andern Betrieben. Weil sie aber nicht ans-reichen, um alle Ausgaben zu decken, werden Steuern erhoben. Die wichtigsten sind die Einkommen- und die Vermgenssteuer. Das Deutsche Reich. Preußen bildet mit noch 25 Bundesstaaten das Deutsche Reich. Auch auf seine Spuren stoen wir in jeder Stadt. Ihm gehren alle Brief-ksten und Postgebude. Die Postbeamten sind Reichsbeamte, die Post ist Reichspost. Nur Bayern und Wrttemberg haben ihre eigne Post-Verwaltung. Auch die Kriegsmarine gehrt dem Reich. 1. Die Verfassung. An seiner Spitze steht der Deutsche Kaiser Es ist der jeweilige König von Preußen. Seine Wrde ist erblich. Er vertritt das Reich dem Ausland gegenber, geht in seinem Namen Vertrge und Bndnisse ein, ernennt die Botschafter, Gesandten und Konsuln, erklrt den Krieg und schliet den Frieden. Im Kriege hat er als oberster Feld-Herr die Verfgung der smtliche Streitkrfte des Reiches zu Lande und zu Wasser. Die eigentliche Reichsregierung bt inbessen der Kaiser nicht aus, ebensowenig alle Fürsten persnlich zusammen; vielmehr ist bies Sache bei Bunbesrats. Er besteht aus Ministern ober andern Vertretern der Emzelstaaten. Seine Beratungen hlt er in Berlin ab. Die Einberufung erfolgt durch den Kaiser. Den Vorsitz fhrt der Reichskanzler. Der-Bundesrat arbeitet die Entwrfe von Reichsgesetzen durch, stellt ihren Wort-laut fest und legt sie dann dem Reichstage vor. Bei seinen Verhanblnnaen t. z7?tc^ a^e Einzelstaaten gleichen Einflu; dieser hngt vielmehr von ihrer Groe und Bedeutung ab. Die kleinsten Staaten haben je eine Stimme, die greren mehrere; Preußen verfgt der 17. Im ganzen zahlt der Bundesrat 61 Stimmen. w .Me Angelegenheiten des Reiches besorgen die Reichsmter, die den Ministerien Preuens entsprechen. Sie stehen unter der Leitung von (Staats-sekretaren. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler den der Kaiser ernennt. ^ 9 ' Das Volk nimmt an der Gesetzgebung des Reiches durch den Reichstag fclf 'e^ stch aus 397 Abgeordneten zusammen, die alle fnf Jahre Tage statt^er ie findet im ganzen Reiche an demselben Whlen darf jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist. Das Wahlrecht ist also allgemein. Ausgenommen sind allerdings smtliche Militrpersonen ferner ieute, die tn Konkurs geraten finb, auch solche, die unter Vormnnbschast stehen, ffentliche Armenuntersttzung beziehen ober die brgerlichen Ehrenrechte verloren haben. '
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