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1. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 239

1884 - Berlin : Gaertner
1 239 legen, als, das Gewehr zu laden, zu putzen und dergleichen, und nicht alles durch andere Leute verrichten zu lassen. Der neue Etat kommt hierbei und mu der Kronprinz sich mit demjenigen, so darin vor ihn angesetzt ist, behelsen und damit auskommen und gut haushalten lernen, auch der Menage sich befleiigen; und gehet dieser neue Etat von dem bevorstehenden 1. September an. . . . Potsdam, den 21. Aug. 1731. 143. Friedrich Wilhelm I. nimmt die vertriebenen Sah-liurger auf. 173-2. (Frster, Friedr. Wilh. L, Bd. Ii, S. 329.) Wir, Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden ic., thun kund und fgen hiermit zu wissen, da Wir aus christlichem, kniglichem Erbarmen und herzlichem Mitleiden gegen Unsere in dem Erzbischoftnm Salzburg aus das heftigste bedrngten und verfolgten evangelischen Glaubens-verwandten, da dieselben blo und allein um ihres Glaubens willen, und weilen sie demselben wider besseres Wissen und Gewissen abzusagen sich nicht entschlieen knnen, noch wollen, ihr Vaterland zu verlassen ge-zwungen werden, ihnen die hlfliche und mildreiche Hand zu bieten und zu solchem Ende dieselben in Unsere Lande aufzunehmen und in gewissen Amtern Unseres Knigreichs Preußen unterzubringen und zu versorgen. Uns resolviert haben. Weshalb denn auch nicht nur an des Herrn Erz-bischof von Salzburg Liebden durch die von Unfern zu Regensburg residierenden Gesandten Dero dortigen Comitial-Ministro gethane dienst-fame Vorstellung Unser freundliches Suchen ergangen, da diesen Dero emigrierenden Unterthanen, welche Wir, so viele deren sich nach Unfern Landen zu begeben gewilligt und Vorhabens sind, al Unsere nchstknftige Unterthanen considerieren und ansehen, zu einem sowohl ungehindert, als ungedrungenen Abzge die Psse frei geffnet, auch ihrer Habseligkeiten wegen reichskonstitutionsgem verfahren werden mge, als welches Wir Unfern Unterthanen rmisch-katholischer Religion hinwiederum ersprielich angedeihen zu lassen geneigt sind, sondern Wir ersuchen auch alle Kur-frsteu, Fürsten und Stnde des Reichs, deren Lande durch besagte Emigranten werden berhrt werden mssen, dieselben frei, sicher und unauf-gehalten passieren, ihnen auch zu Fortsetzung ihrer mhsamen Reise dasjenige, was ein Christ dem andern schuldig, erweisen zu lassen. brigens erteilen Wir denen nach Unseren Landen gehenden Salz-burger Emigranten hierdurch die gndigste Versicherung, da denselben zu Regensburg, wie auch hernach in Unserer Stadt Halle und so weiter durch Unseren zu ihrer Fhrung abgeordneten Kommissarium die ordinre
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