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1. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 340

1884 - Berlin : Gaertner
340 Auerdem wrden sich die Mitglieder einmal wchentlich unter sich der-sammeln, um der Gegenstnde gemeinschaftlichen Departements-Ressorts den Seiner Knigl. Majestt zu machenden Vortrag vorzubereiten . . . 218. Stein der Selbstverwaltung. 1807. (Aus bcr Denkschrift der die zweckmige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz-und Polizeibehrden in der preuischen Monarchie, d. d. Nassau im Junius 1807. E. Steter, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg, S. 14vff. Leipzig 1881.) In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegia drngt sich leicht und gewhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstnachweisen, eine Unknnde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgltigkeit, oft eine lcherliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Vernderungen und Neuerungen, die die Arbeit vermehren, womit die besseren Mitglieder berladen sind, und der die geringhaltigeren sich entziehen. Ist der Eigentmer von aller Teilnahme an der Provinzialverwal-tung ausgeschlossen, so bleibt das Band, das ihn an sein Vaterland bindet, unbenutzt; die Kenntnisse, welche ihm seine Verhltnisse zu seinen Gtern und Mitbrgern verschaffen, unfruchtbar; seine Wnsche um Verbesserungen, die er einsieht, um Abstellung von Mibruchen, die ihn drcken, verhallen oder werden unterdrckt; und seine Mue und Krfte, die er dem Staate unter gewissen Bestimmungen gern widmen wrde, werden auf Gensse aller Art verwandt oder in Miggang aufgerieben. Es ist wirklich ungereimt zu sehen, da der Besitzer eines Grund-eigentums oder andern Eigentums von mehreren Tonnen Goldes eines Einflusses auf die Angelegenheiten seiner Provinz beraubt ist, die ein fremder, des Landes unkundiger, durch nichts mit ihm in Verbindung stehender Beamter ohnbenntzt besitzt. Man ttet also, indem man den Eigentmer von aller Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Ge-meingeist und den Geist der Monarchie, man nhrt den Unwillen gegen die Regierung, man vervielfltigt die Beamtenstellen und verteuert die Kosten der Verwaltung, weil man nun die Gehlter den Bedrfnissen und dem Stand der Beamten, die allein von der Besoldung leben wollen, angemessen bestimmen mu. ... Auch meine Diensterfahrung berzeugt mich innig und lebhaft von der Vortrefflichkeit zweckmig gebildeter Stnde, und ich sehe sie als ein krftiges Mittel an, die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Klassen zu verstrken, sie alle durch berzeugung, Teil-nhme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knpfen, den Krften der Nation eine freie Thtigkeit und eine Richtung
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